Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten

Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig, sie treten gegenüber den Beschäftigten als Multiplikator und erster Ansprechpartner bei sicherheitstechnischen Fragestellungen auf und bewirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Insbesondere sollen die Sicherheitsbeauftragten die Arbeitsplätze und das Arbeitsumfeld dahingehend beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind. Sicherheitsbeauftragte haben sich für ihre Aufgabe freiwillig und ehrenamtlich zur Verfügung gestellt, dies ist für sie eine zusätzliche Aufgabe, der sie neben ihrer üblichen Tätigkeit nachgehen. Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis auch die Aufgabe zu, Unfall- und Gesundheitsgefahren in ihrem Arbeitsbereich zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren.

Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Vorschrift 1, § 20 und in der DGUV Regel 100-001, 4.2 näher beschrieben. Einzelheiten finden Sie auch in der aktuellen DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte".

Ansprechperson

Dipl.-Ing. Gerhard Kuntzemann
Leiter Sachgebiet
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Telefon: 06131 802-16690