In Deutschland sind im Gastgewerbe fast 1,9 Millionen Beschäftigte in über 230.000 Betrieben tätig. Diese Betriebe erwirtschaften zusammen einen Umsatz von mehr als 60 Milliarden Euro pro Jahr. Das Gastgewerbe ist damit ein bedeutender Zweig der deutschen Wirtschaft.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) als gesetzliche Unfallversicherung der Gastronomie verzeichnet jährlich etwa 37.000 meldepflichtige Unfälle in gastgewerblichen Betrieben.
Außerdem erreichen die BGN pro Jahr über 1.500 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit. Diese Zahlen zeigen, dass der branchenspezifischen Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren hier eine besondere Bedeutung zukommt. Das Sachgebiet Gastgewerbe des Fachbereichs Nahrungsmittel berät interessierte Kreise (Unfallversicherungsträger, staatliche Stellen, Hersteller, Verbände etc.) zu allen Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz in gastronomischen Betrieben. Eine weitere wichtige Aufgabe des Sachgebiets ist die Erarbeitung bzw. Aktualisierung der Branchenregeln
in denen wichtige Anforderungen zum sicheren und gesundheitsgerechten Betrieb gastgewerblicher Unternehmen beschrieben sind (siehe Downloads)
Ansprechperson |
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Dipl.-Ing. (FH) Rolf Schwebel BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe Karl-Marx-Str. 24 44141 Dortmund Tel.: +49 231 17634-5615 |