Die Zahlung der Corona-Pauschale in Höhe von 12 € je Teilnehmenden wird nicht verlängert. Für Erste-Hilfe-Kurse ab 01.08.2022 gilt vereinbarungsgemäß wieder die Lehrgangspauschale von 35,80 € pro Teilnehmenden. Mit dem Betrag von 35,80 € gelten die Aufwendungen der Ausbildungsstellen als abgegolten. Zusätzliche Kosten dürfen den Mitgliedsunternehmen der Unfallversicherungsträger in der Regel nicht in Rechnung gestellt werden.
Der DGUV Grundsatz 304-001 sowie der DGUV Grundsatz 304-002 wurden überarbeitet. Die Kriterien zur Anerkennung als Multiplikatorenstelle wurden dabei aus beiden Grundsätzen ausgegliedert und in den neu erstellten DGUV Grundsatz 304-003 "Aus- und Fortbildung von Lehrkräften in den Ersten Hilfe und für den betrieblichen Sanitätsdienst (Multiplikatorenstellen)“ überführt.
Die DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und die DIN 13169 (großer Verbandkasten) wurden aktualisiert und mit dem Ausgabedatum 11/2021 veröffentlicht. Vorhandene Verbandkästen können ohne großen Aufwand der neuen Normen entsprechend ergänzt werden. Es wird daher empfohlen bei der nächsten Überprüfung der Verbandkästen die neuen Materialien aufzunehmen.