Lehrgangsgebühren ab 01. Januar 2026

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Für Erste-Hilfe-Kurse erhöhen sich vereinbarungsgemäß die pauschalierten Lehrgangsgebühren für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2026 stattfinden.

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch ermächtigte Stellen (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Diese Ausbildungsstellen rechnen die Lehrgangsgebühren mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern ab.

Die Pauschgebühr für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2026 beginnen, beträgt pro Teilnehmenden für die

  • Erste-Hilfe-Ausbildung: 46,31 €
  • Erste-Hilfe-Fortbildung: 46,31 €
  • Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder: 46,31 €.

Ermächtigte Ausbildungsstellen können hier Informationen zur Abrechnung finden.

Stand: 09.09.2025