Paragraph 6 der Institutsordnung des IPA in der Fassung vom 01.06.2008 regelt die Funktion, Aufgaben und Zusammensetzung des IPA-Ausschusses.
Er hat die Aufgabe das Institut, insbesondere den Institutsdirektor und die Leiter der Kompetenz-Zentren in allen grundlegenden Belangen zu unterstützen und zu beraten. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Doppelfunktion des IPA als Forschungsinstitut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie als wissenschaftliches Institut der Ruhr-Universität Bochum.
Der Ausschuss berät und bewertet den Forschungsplan, regt neue Forschungsprojekte am IPA an und unterstützt die Umsetzung deren Ergebnisse.
Dem Ausschuss gehören folgende Mitglieder an:
Kraft Amtes der Hauptgeschäftsführer der DGUV und Ressortverantwortliche für den Geschäftsbereich Prävention (Dr. Stefan Hussy) und der Institutsdirektor (Prof. Dr. Thomas Brüning).
Weitere Mitglieder:
Als beratende Mitglieder sind im Ausschuss die Leiter des IFA (Prof. Dr. Dietmar Reinert) und IAG (Prof. Dr. Dirk Windemuth) sowie bis zu zwei weitere Abteilungsleiter der DGUV (Dr. Jochen Appt, Stefanie Palfner) tätig.
Weitere Expertinnen und Experten können bei Bedarf hinzugezogen werden.
Der IPA-Ausschuss tagt in der Regel einmal im Jahr.