Zulassungsvoraussetzungen

Bei dem Studiengang Sozialversicherung an der HGU handelt es sich um ein sogenanntes duales Studium. Hier wechseln sich Präsenzphasen an der Hochschule mit Praxisphasen bei Ihrem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) ab.

Wenn Sie sich für die Aufnahme dieses Studiums entscheiden, benötigen Sie deshalb neben der Zugangsberechtigung zur Hochschule ein Beschäftigungsverhältnis bei einem UV-Träger.

Studieren in Bad Hersfeld und Hennef.

Aufgrund der hohen Studierendenzahlen wird das Studium parallel an zwei Orten durchgeführt: An der HGU in Bad Hersfeld und am Fachbereich Sozialpolitik und Soziale Sicherung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Hennef.

Am Campus Hennef wird der Lehrbetrieb auftragsweise durch den Fachbereich Sozialversicherung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (HBRS) durchgeführt. Die Verteilung der Studierenden auf die beiden Standorte erfolgt zentral durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Berufspraktische Qualifizierung

Sollten Sie keine Zugangsberechtigung besitzen, können Sie sie bei einem Studium am Campus Bad Hersfeld unter Umständen während der Studienzeit nachholen. Eine weitere Möglichkeit: Falls Sie über eine abgeschlossene Ausbildung zur / zum Sozialversicherungsfachangestellten verfügen, qualifizieren Sie sich nach einer gewissen berufspraktischen Zeit ebenfalls für das Studium, dann am Campus Hennef.

Für die Aufnahme eines Studiums wenden Sie sich an den Unfallversicherungsträger, bei dem Sie angestellt sind.

Ansprechpersonen

Prof. Dr. Kathrin Brünner
Fakultätsdekanin
Tel.: +49 30 13001-6517

Prof. Dr. Denis Hedermann
Fakultätsdekan
Tel.: +49 30 13001-6520