Personenbezogene Maßnahmen

Unterweisung der Beschäftigten

Frau hebt in der richtigen Körperhaltung schwere Kiste an

Bild: © Arne Landwehr, Präventionskampagne Dein Rücken

Der Erfolg aller Maßnahmen hängt stark von der Motivation und dem Verständnis Ihrer Beschäftigten ab. In Unterweisungen sollten sie auf die bestehenden Gefährdungen und die daraus erwachsenden Auswirkungen hingewiesen werden. Dabei sollte auf mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen geachtet und zum Einsatz vorhandener Hilfsmittel motiviert werden.

Verhalten der Beschäftigten

Oft ist es trotz technischer oder organisatorischer Maßnahmen nicht möglich, Belastungen für Rücken und Gelenke völlig zu vermeiden. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Beschäftigten wissen, wie sie Rücken und Gelenke bei belastenden Tätigkeiten schonen können.

Meist sind geeignete Hebetechniken, angepasste Bewegungsabläufe oder der Einsatz mehrerer Kolleginnen und Kollegen zum Heben einer Last entscheidend dafür, ob diese den Körper schädigen oder nicht. Gleiches gilt auch für den Einsatz von Hilfsmitteln, z. B. Tragehilfen.

Es gibt zwar keine Patentrezepte, aber oft helfen bereits einfache, praxisnahe Maßnahmen, um Gefährdungen für Ihre Beschäftigten zu reduzieren. Im Folgenden werden einige Techniken genannt, mit denen Rücken und Gelenke geschützt werden können:

  • Prüfen, ob der Einsatz von Hilfsmitteln möglich ist
  • Schwere Lasten nicht alleine bewegen
  • Lasten nie ruckartig oder mit Schwung anheben
  • Beim Heben von Lasten möglichst beide Arme einsetzen
  • Lasten eng am Körper tragen und beide Körperseiten gleichmäßig belasten
  • Besonders schwere Lasten ab 10 bis 15 kg aus der Hocke mit der Kraft der Beine heben, nicht aus der Vorbeugung des Rückens
  • Lasten aufteilen und besser mehrmals gehen
  • Beim Transfer von kranken oder alten Menschen: Ressourcen der betreuten Menschen mit einbeziehen.

Mitwirkung der Beschäftigten

Die aufgezeigten Maßnahmen zur Entlastung des Rückens und der Gelenke helfen nur, wenn Ihre Beschäftigten ihr Verhalten dauerhaft ändern. Als Vorgesetzte haben Sie hier eine Vorbildfunktion und sollten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Fehlverhalten direkt ansprechen, um eine nachhaltige Verhaltensänderung zu erreichen.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung können von den Krankenkassen in Zu-sammenarbeit mit Ihrem Betriebsarzt wahrgenommen werden. In der Gesundheitsförderung haben sich ganzheitliche Ansätze zur Vermeidung von Belastungen des Rückens und der Gelenke und zur besseren Bewältigung von Belastungen bewährt. Sie umfassen die technische und sachliche Ausstattung und Einrichtung des Arbeitsplatzes, eine gezielte Organisation der Arbeit und des Arbeitsplatzes sowie personenbezogene Maßnahmen.

Ausgleichsübungen im Betrieb, Ausgleichssport

Die Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beinhaltet auch die Möglichkeit der körperlichen Entspannung sowie der Dehnung und Lockerung von über- und fehlbelasteter Muskulatur während kurzer Unterbrechungen der Arbeit. Auch Ausgleichssport und gezielte Fitnessprogramme in der Freizeit können dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit zu erhalten. Diese Maßnahmen dienen der Erhaltung der Gesundheit und der langfristigen Beschäftigungsfähigkeit.