Arbeitsmedizinische Vorsorge

Durch die arbeitsmedizinische Vorsorge sollen die Beschäftigten über die Gesundheitsrisiken aufgeklärt und beraten werden. Beeinträchtigungen der Gesundheit sollen verhindert oder frühzeitig erkannt werden. Ihren Auswirkungen soll rechtzeitig begegnet werden. Die arbeitsmedizinische Vorsorge hinsichtlich physischer Belastungen regelt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Danach sind Arbeitgeber verpflichtet bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen, die mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sind, arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Die Arbeitsmedizinische Regel 13.2 (AMR 13.2 "Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-Systems") konkretisiert die Tatbestände, wann wesentlich erhöhte körperliche Belastungen bei bestimmten Tätigkeiten anzunehmen sind, die zu einer gesundheitlichen Gefährdung für das Muskel-Skelett-System führen können und bei denen demzufolge ein Angebot zur Vorsorge erfolgen muss.

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei relevanten Belastungen des Muskel-Skelett-Systems können Betriebsärzte den DGUV Grundsatz G 46 "Belastungen des Muskel-Skelettsystems einschließlich Vibrationen" verwenden.