Die DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention" führt die bisherigen DGUV Vorschriften 25 und 26 "Kassen" sowie die DGUV Vorschrift 20 "Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken" zusammen. Gleichzeitig erweitert sich der Geltungsbereich um Verkaufsstellen sowie um Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand.