Personenschutz in Schmalgängen

In Regalanlagen, die mit Flurförderzeugen bedient werden, ist oftmals aus Kosten- und Platzgründen in den Regalgängen kein Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m zwischen dem Flurförderzeug bzw. der zu transportierenden Last und dem Regal vorhanden. Derartige Gänge in Regalanlagen werden Schmalgänge genannt.

Die in den Schmalgängen eingesetzten Flurförderzeuge sind innerhalb des Schmalganges üblicherweise über mechanische oder induktive Leitlinien zwangsgeführt. Beim Bedienen eines Flurförderzeuges in den Schmalgängen konzentriert sich der Fahrer auf den Ein- bzw. Auslagerungsvorgang. Da die Flurförderzeuge zum Regal hin keinen Abstand von mindestens 0,50 m aufweisen, bestehen Gefährdungen für Fußgänger, sofern diese sich gleichzeitig mit dem Flurförderzeug im Schmalgang aufhalten. Aus diesem Grund ist der Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen mit dem Einsatz von Flurförderzeugen außerhalb von Schmalgängen aus sicherheitstechnischer Sicht nicht vergleichbar.

Beim Betrieb von Flurförderzeugen in derartigen Schmalgängen muss trotz des nicht eingehaltenen Sicherheitsabstandes der Personenschutz gewährleistet sein.

Ansprechperson

Mark Hruszczak
Tel.: +49 621 183 5971