Wie wird man Disability Manager?

drei Personen im Gespräch

Bild: © DGUV/metropress

Die Bezeichnung "Certified Disability Management Professional" (CDMP) erwirbt man durch die international anerkannte CDMP-Prüfung, die durch die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung abgenommen wird. Die Prüfungsorte werden bei der Bekanntgabe der Termine angekündigt. Zulassungsvoraussetzungen sind praktische Erfahrungen im betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) bei der bisherigen beruflichen Tätigkeit sowie ergänzende Ausbildungsmaßnahmen, die von verschiedenen Bildungsträgern angeboten werden.

Wenn Sie beruflich mit der Reintegration gesundheitlich beeinträchtigter Menschen ins Arbeitsleben zu tun haben, dann bringen Sie schon eine erforderliche Voraussetzung für Ihre Zulassung zur Prüfung mit. Bereits ein Hauptschulabschluss kann ausreichen, wenn Sie fundierte Praxiserfahrung vorweisen können. Je höher Ihr Ausbildungs- oder akademischer Grad ist, desto weniger Praxisnachweise müssen Sie mitbringen. Welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollten, um zur Prüfung zugelassen zu werden, entnehmen Sie dem §2 der Prüfungsordnung zum CDMP (gültig ab 01.01.2023) (PDF, 105 kB, nicht barrierefrei).

Als Vorbereitung auf die Prüfung werden im weiteren spezielle Ausbildungsmaßnahmen von verschiedenen Bildungsträgern im CDMP-Bildungsverbund angeboten. Es müssen je nach Ausgangslage und Vorwissen eine notwendige Anzahl an Modulen absolviert werden. Für viele ist es jedoch nicht erforderlich, alle Module in Vorbereitung auf die Prüfung zu absolvieren. Dies hängt vom individuellen Wissensstand und den bisherigen Tätigkeitsschwerpunkten ab. Die DGUV prüft im Vorfeld, wie viele Module zur Erfüllung der Voraussetzung benötigt werden. Mehr dazu im § 4 der Prüfungsordnung zum CDMP (gültig ab 01.01.2023) (PDF, 105 kB, nicht barrierefrei).

Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse in den neun wesentlichen Kompetenzen eines CDMP:

  1. Disability Management überzeugend im Unternehmen etablieren können
  2. die Rechtsordnung und die Sozialleistungen kennen
  3. die inner- und außerbetrieblichen Beteiligten beim Disability Management vernetzen
  4. soziale Kompetenz und kommunikative Stärke einsetzen
  5. das individuelle Fallmanagement einzelner sozialer Versicherer miteinander verflechten
  6. die Leistungsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz analysieren und sichern
  7. Krankheiten richtig einordnen können und darauf abgestimmte Maßnahmen einleiten
  8. Erfolge durch Disability Management messen und bewerten können
  9. sich Vertrauen durch eigenes ethisches und soziales Verhalten erwerben

Weitere Details hierzu finden Sie in unseren Richtlinien zum CDMP (gültig ab 01.01.2023) (PDF, 255 kB, nicht barrierefrei).

Alle für die Prüfungsanmeldung notwendigen Informationen finden Sie hier.


Vorbereitung auf die Prüfung

Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH

Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH

DGB Bildungswerk BUND

Auskünfte zur Prüfungszulassung

Oliver Fröhlke
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: +49 30 13001-1330
Fax: +49 30 13001-1602

CDMP-Prüfungstermine

Herbsttermin 2023

02.12.2023 – Die Prüfung kann nur noch ausschließlich an dem ursprünglich dafür vorgesehenen Ort, der Universität zu Köln, angeboten werden. (Anmeldeschluss: 01.09.2023)

Wir bieten die Durchführung der Prüfung erstmalig sowohl als digitale Prüfung in Präsenz, als auch in der herkömmlichen Form, dem Ausfüllen des Antwortbogens auf Papier, an. Bitte wählen Sie die von Ihnen bevorzugte Form und teilen diese bei Ihrer Anmeldung mit. Da nur eine begrenzte Anzahl an Endgeräten zur Verfügung stehen, ist die Zahl der digitalen Prüfungsplätze limitiert.

Frühjahrstermin 2024

20.04.2024 – Voraussichtlich findet die Prüfung an der Universität zu Köln statt. (Anmeldeschluss: 22.01.2024)

Herbsttermin 2024

12.10.2024 – Voraussichtlich findet die Prüfung an der Universität zu Köln statt. (Anmeldeschluss: 12.07.2024)

Es gilt die neue Prüfungsordnung in der Fassung vom Mai 2022 mit Gültigkeit ab dem 1.1.2023.