Begutachtung

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Qualifizierte medizinische Gutachten sind Voraussetzung für eine sachgerechte Entscheidung der Unfallversicherungsträger bei der Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Qualität der Gutachten steht dabei in direktem Zusammenhang mit der Qualität der begutachtenden medizinischen Sachverständigen. Deshalb gelten spezielle Anforderungen für alle Ärztinnen und Ärzte, die im Online-Suchportal der Landesverbände genannt werden:

  • Anerkennung als Fachärztin bzw. Facharzt (bezogen auf das jeweilige Begutachtungsgebiet)
  • fachliche Befähigung zur Begutachtung
  • Nachweis der erforderlichen apparativen Ausstattung der Praxis-/Untersuchungsräume
  • Bereitschaft zur Übernahme der Pflichten im Rahmen der Sachverständigentätigkeit, insbesondere zur zeitgerechten Erstellung des Gutachtens
  • Teilnahme an einschlägigen Fortbildungsmaßnahmen

Gemeinsam mit den jeweils zuständigen medizinischen Fachgesellschaften hat die DGUV spezielle Anforderungen an die medizinischen Sachverständigen formuliert, um im Online-Suchportal der Landesverbände als Gutachterin bzw. Gutachter genannt zu werden.

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