Medizinische Gutachten spielen eine zentrale Rolle bei der Feststellung von Berufskrankheiten. In den „Allgemeinen Empfehlungen zur Begutachtung von Berufskrankheiten“ werden medizinische und organisatorische Standards für die Begutachtung von Berufskrankheiten formuliert.
Ärztinnen und Ärzte werden in das Online-Suchportal der Landesverbände der DGUV aufgenommen, wenn sie persönlich und fachlich befähigt sind, Gutachten für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu erstellen. Für eine Aufnahme in das Online-Suchportal müssen die in den speziellen Anforderungen genannten und mit den jeweiligen medizinischen Fachgesellschaften abgestimmten Voraussetzungen erfüllt sein:
Fachgebiet Arbeitsmedizin
Fachgebiet Dermatologie
Fachgebiet Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Fachgebiet Innere Medizin
Fachgebiet Neurologie
Fachgebiet Orthopädie/Unfallchirurgie
Fachgebiet Pneumologie
Fachgebiet Urologie
Um eine möglichst einheitliche Qualität bei der Begutachtung - und damit eine Gleichbehandlung der versicherten Personen - zu erreichen, hat die DGUV gemeinsam mit den jeweiligen medizinischen Fachgesellschaften Empfehlungen für die Begutachtung einzelner Berufskrankheiten erarbeitet.
Ansprechpartner für nähere Informationen zum Online-Suchportal der Landesverbände ist der regional zuständige Landesverband der DGUV.