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Ergotherapie ist ein wichtiger Baustein der Rehabilitation, die oft schon während der Akutbehandlung schwerstverletzter oder schwererkrankter Patienten beginnt. Ziel ist die Wiederherstellung der Leistungs-und Erwerbsfähigkeit, verbunden mit dem Erhalt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und einer erfolgreichen Wiedereingliederung in das Berufsleben. Dabei wird die Therapie durch Vorgabe des Behandlungsumfangs und der Dauer individuell festgelegt.
Nur Therapeutinnen und Therapeuten, die neben der fachlichen Befähigung spezielle apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sind, können Unfallverletzte/Berufserkrankte behandeln.
Diese Therapie kann nur der D-Arzt oder beteiligte Handchirurg verordnen. Andere Ärzte benötigen die vorherige Einwilligung des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Weitere Informationen zur ergotherapeutischen Behandlung sind in der Handlungsanleitung enthalten.
Weitere Informationen zur Ergotherapie erteilt derregional zuständige Landesverband.