Zulassungsvoraussetzungen

Für die Aufnahme in den dualen Bachelor-Studiengang (B.A.) Gesetzliche Unfallversicherung – Recht, Rehabilitation und Verwaltung gelten sowohl formale als auch studiengangsspezifische Voraussetzungen.

Zugang zum Studium erhalten Bewerberinnen und Bewerber mit einer allgemeinen Hochschulreife, einer fachgebundenen Hochschulreife oder einem gleichwertigen Bildungsnachweis gemäß den einschlägigen landesrechtlichen Regelungen. Auch eine beruflich qualifizierte Person kann unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.

Darüber hinaus ist eine Besonderheit dieses Studiengangs, dass neben der Hochschulzugangsberechtigung ein bestehendes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit einem Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) erforderlich ist. Ohne diese vertragliche Anbindung ist eine Immatrikulation nicht möglich.

Eine Übersicht der Unfallversicherungsträger sowie aktuelle Stellenangebote der Träger finden sich auf der Internetseite der DGUV.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in deutscher Sprache erworben haben, müssen vor Studienbeginn ihre Deutschkenntnisse nachweisen – in der Regel durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) auf dem Niveau DSH-2.

Die Zulassung kann versagt werden, wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind oder bereits eine vergleichbare Prüfung in einem ähnlichen Studiengang endgültig nicht bestanden wurde. Eine Einschreibung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn formale Anforderungen an die Antragstellung nicht eingehalten werden.

Über die Zulassung entscheidet das . Bei Fragen zur formalen oder individuellen Eignung können sich Studieninteressierte direkt an das Prüfungsamt wenden.

Studiensekretariat

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Prüfungsamt

Carina Hartmann

Leitung Planung Studiengänge, Verwaltung Prüfungsamt

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