Zwangshaltungen am Arbeitsplatz entstehen immer dort, wo die Tätigkeit, das Arbeitsmittel oder die Gestaltung des Arbeitsplatzes den Menschen dazu zwingen, Körperhaltungen mit geringen Bewegungsmöglichkeiten über eine längere Zeit hinweg einzunehmen.
Die am häufigsten in der Arbeitswelt vorkommenden Zwangshaltungen sind:
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Arbeiten in starker Rumpfbeuge, z. B. Maurer, Eisenflechter
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Hocken, Knien, Fersensitz, Kriechen, Liegen, z. B. Bodenleger, Estrichleger,
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Arbeiten über Schulterniveau, z. B. Maler, Putzer,
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über längere Zeitabschnitte erzwungene Sitzhaltung aufgrund der Arbeitsaufgabe bzw. Arbeitsgestaltung, z. B. Mikroskopiertätigkeiten, Uhrmacher,
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Dauerhaftes Stehen ohne wirksame Bewegungsmöglichkeit, z. B. Friseurtätigkeiten, Arbeiten im Operationssaal.