Bild: DGUV
Bei Informationen zur Ersten Hilfe und in Erste-Hilfe-Kursen steht die Wiederbelebung zu Recht häufig im Fokus. Aber auch bei der Seitenlage sind wichtige Aspekte zu beachten, um Leben zu retten. Damit Ersthelferinnen und Ersthelfer im Notfall in der Lage sind, das Richtige zu tun, werden in der Aus- bzw. Fortbildung die erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen geübt. Anlässlich des Tages der Ersten Hilfe soll die Bedeutung der Betreuung einer betroffenen Person in der Seitenlage hervorgehoben werden.
Was ist zu tun, wenn ein Mensch bewusstlos aufgefunden wird und Erste Hilfe benötigt? In jedem Fall muss der Notruf unverzüglich abgesetzt und ggf. die innerbetriebliche Rettungskette in Gang gesetzt werden. Wenn möglich, sollte ein weiterer Helfer hinzugerufen werden. Beim Absetzen des Notrufs nutzen Ersthelfende, die alleine sind, bevorzugt die Lautsprecherfunktion des Mobiltelefons, um gleichzeitig die Atemkontrolle bei der betroffenen Person vorzunehmen zu können.
Wenn die Person normal atmet, sollte sie in die Seitenlage gebracht werden. Aber damit ist eine mögliche Lebensgefahr noch nicht gebannt. Erfahrungen aus dem Rettungswesen zeigen, dass bewusstlose Personen leider auch in der Seitenlage versterben. Wichtig ist es daher, die bewusstlose Person auch in der Seitenlage weiterhin zu beobachten, sie warmzuhalten und ihre Atmung regelmäßig zu kontrollieren bis der Rettungsdienst übernimmt. Es können immer gesundheitliche Komplikationen auftreten und dann müssen die Helfer und Helferinnen schnell reagieren. In der Seitenlage soll der Hals überstreckt und der Mund geöffnet sein. Damit wird gewährleistet, dass die Atemwege frei bleiben und ggf. Erbrochenes abfließen kann. Daher sollte der Mundwinkel der tiefste Punkt des Körpers sein.
Ergibt die Atemkontrolle, dass die bewusstlose Person nicht mehr normal atmet, muss sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden. Dabei sollen ausgebildete Ersthelfende nach dem Schema 30:2 die Brustkorbkompressionen im Wechsel mit zwei Beatmungen bzw. Beatmungsversuchen durchführen. Sofern weitere Personen helfen können, kann je nach Verfügbarkeit ein AED geholt werden. Die Wiederbelebung darf dafür jedoch nicht unterbrochen werden.
Übrigens: Nach dem ehemals verwendeten Begriff "stabile Seitenlage" hat sich inzwischen die Bezeichnung "Seitenlage" in den aktuellen Reanimations-Leitlinien etabliert.