Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz sind in der Bauwirtschaft besonderen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Zu diesen zählen beispielsweise das sich ständig ändernde Arbeitsumfeld auf Baustellen, häufig wechselndes Personal und der wechselseitige Einfluss der beteiligten Unternehmen im Bauprozess.
Mit der Konstituierung des Fachbereichs Bauwesen der DGUV wurden nicht nur die Aufgaben, sondern auch die fachlichen Kompetenzen der beiden früheren Fachausschüsse Bau und Tiefbau unter Federführung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gebündelt. Somit werden die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der am Bau Beteiligten wirkungsvoller verknüpft und gefördert.
Die DGUV Regel 101-014 bietet eine umfangreiche und praxisorientierte Hilfestellung für die sichere Verwendung verschiedener Arten von Schalungen, Tragkonstruktionen und von Traggerüsten.
Die DGUV Information 201-028 beschreibt Gefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung, also der Entfernung schimmelpilzbefallener Materialien inkl. Probenahme, Trocknung und Reinigung, sowie dazu passende Schutzmaßnahmen.
Die DGUV Information 201-062 bietet eine konkrete Hilfestellung, enthält Information und praktische Hinweise zu allen Bereichen der Maßnahmenhierarchie: Substitution – Technische Maßnahmen – Organisatorische Maßnahmen – Persönliche Schutzmaßnahmen/persönliche Schutzausrüstung.
Dipl.-Ing. (FH) Melanie Turau
c/o BG BAU - Prävention
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