Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz sind in der Bauwirtschaft besonderen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Zu diesen zählen beispielsweise das sich ständig ändernde Arbeitsumfeld auf Baustellen, häufig wechselndes Personal und der wechselseitige Einfluss der beteiligten Unternehmen im Bauprozess.
Mit der Konstituierung des Fachbereichs Bauwesen der DGUV wurden nicht nur die Aufgaben, sondern auch die fachlichen Kompetenzen der beiden früheren Fachausschüsse Bau und Tiefbau unter Federführung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gebündelt. Somit werden die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der am Bau Beteiligten wirkungsvoller verknüpft und gefördert.
Die nachfolgenden Seiten bieten eine Übersicht über die Gliederung und die Aufgabenfelder des Fachbereichs sowie Kontaktmöglichkeiten zu Ansprechpartnern zu bestimmten Themen.
Die DGUV Information 201-020 "Sicherheitshinweise für grabenloses Bauen" umfasst alle Arten von Vortriebsarbeiten mit unbemannten Verfahren. Sie beschreibt die sicherheitstechnischen Anforderungen, die beim Neubau solcher Anlagen zu beachten sind.
Die DGUV Information 201-029 dient dabei als Hilfestellung und behandelt die Auswahl, den Betrieb, die Überwachung und die Prüfung von Arbeitsplattformen sowie von Hydraulikbaggern und Ladern als Trägergeräten.
Dipl.-Ing. (FH) Melanie Turau
c/o BG BAU - Prävention
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Tel.: 030 85781-370
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