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Verletzungsartenverfahren (VAV)

Unfallverletzte mit bestimmten schweren Verletzungen (vgl. Verletzungsartenverzeichnis), benötigen eine sofortige besondere unfallmedizinische Behandlung und müssen in spezielle Krankenhäuser der Akutversorgung vorgestellt werden.

Die Landesverbände beteiligen ausschließlich besonders geeignete Krankenhäuser an der besonderen stationären Behandlung Schwer-Unfallverletzter.

Diese müssen im Hinblick auf die Schwere der Verletzungen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.

Bundesweit sind über 600 Krankenhäuser und Kliniken in dieses Verfahren vertraglich eingebunden. Jährlich werden ca. 64.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Verletzungsartenverfahren versorgt.

Darüber hinaus unterhalten die Unfallversicherungsträger für eine hoch spezialisierte, umfassende medizinische Rehabilitation eigene Berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken und Sonderstationen. In diesen Einrichtungen können Schwerst-Unfallverletzte, insbesondere mit Querschnittslähmung, Schwer-Schädel-Hirnverletzung und Brandverletzungen sämtlicher Schweregrade behandelt werden.

Ansprechpartner für nähere Informationen zum Verletzungsartenverfahren ist der regional zuständige Landesverband.

Für die Suche nach am Verletzungsartenverfahren beteiligten Kliniken steht die Datenbank „Durchgangsärzte“ (Auswahlfeld „D-Arzt an VAV-Kinik suchen“) zur Verfügung

Suche nach am VAV-Verfahren beteiligte Kliniken