Ausbildung der Ausbilder – die Ausbildereignungsprüfung

Bilden Sie selbst aus

Mit der Ausbildereignungsprüfung der HGU werden Sie selbst zum Ausbilder. Wenn Sie Ihr berufliches Wissen und Können an junge Auszubildende weitergeben wollen, haben Sie an der HGU die Möglichkeit die dazu erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse in einer Ausbildereignungsprüfung zu erwerben.

Rechtlicher Rahmen

Rechtliche Grundlage dieser Qualifizierung ist die Ausbilder-Eignungsverordnung

Ansprechperson

Roswitha Rath

Dozentur für Sozialrecht, Methodik und Didaktik

Tel: +49 30 13001-6529