In jedem Betrieb ist es notwendig, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).
Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.
Grundsätzlich ist Erste-Hilfe-Material im Betrieb bereitzuhalten, das je nach Betriebsart oder -größe
Eine Auflistung des Erste-Hilfe-Materials nach DIN-Normen (Stand: Februar 2022) steht zum Download (PDF, 70 kB, nicht barrierefrei) bereit.
Anzahl der notwendigen Verbandkästen
Betriebsart | Zahl der Versicherten | Verband- kasten KLEIN | Verband- kasten GROSS1) |
Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 1 - 50 | 1 | |
51 - 300 | 1 | ||
ab 301 | 2 | ||
für je 300 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten | |||
Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe | 1 - 20 | 1 | |
21 - 100 | 1 | ||
ab 101 | 2 | ||
für je 100 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten | |||
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen | 1 - 10 | 12) | |
11 - 50 | 1 | ||
ab 50 | 2 | ||
für je 50 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten |
1) = Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten.
2) = Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten nach DIN 13164 als kleiner Verbandkasten verwendet werden.
In Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung können zusätzlich