In der Erste Hilfe-Aus- und Fortbildung werden der Einsatz des AED und die generelle Bedienung der Geräte besprochen und trainiert. Zusätzlich müssen alle betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer über die genauen betriebsspezifischen Besonderheiten unterwiesen werden. Die Unterweisung enthält Informationen zum Beispiel über gerätespezifische Details, besondere Einsatzszenarien, mögliche Wechselwirkungen beim Einsatz des AED mit Maschinen/Anlagen und die Einbindung der Defibrillation in das betriebliche Notfallmanagement.
Die Unterweisung wird daher üblicherweise unabhängig von der Aus- oder Fortbildung der Ersthelfer im Betrieb durchgeführt. Sie muss mindestens jährlich durchgeführt werden. Mit der Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 kann der Unternehmer oder die Unternehmerin geeignete Personen beauftragen, zum Beispiel den Betriebsarzt, die mit der Wartung/Pflege des AED beauftragte Person oder medizinisches Personal.