Ausbildungsgbühren 2014

Für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen erhöhen sich die pauschalierten Lehrgangsgebühren der Unfallversicherungsträger für Lehrgänge die ab dem 1.1.2014 stattfinden.

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch von den Unfallversicherungsträgern gem. § 26 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) ermächtigte Stellen.

Vereinbarungsgemäß wird die Pauschgebühr jährlich zum 1. Januar entsprechend der Änderung der Grundlohnsumme (§ 71 Abs. 3 SGB V) angepasst.

Nach der vom Bundesministerium für Gesundheit am 06.09.2013 bekannt gegebenen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einkommen (Grundlohnsumme) von 2,81 % erhöhen sich die Pauschgebühren bei Lehrgängen, die ab dem 01.01.2014 beginnen, für jeden Teilnehmer an einer

  • Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Lehrgang) auf 33,19 €,
  • Erste-Hilfe-Fortbildung (EH-Training) auf 22,14 €.

Die fortlaufend aktualisierte Liste der ermächtigten Stellen, der beauftragenden Unfallversicherungsträger sowie weitere Informationen zur Ersten-Hilfe-Aus- und Fortbildung sind unter der Seite "Ausbildung betriebliche Erste-Hilfe" zu finden