UV Recht & Reha Aktuell 06/2017 vom 28.06.2017

Seiten Betreff
0000 - 0000 Inhaltsverzeichnis
0289 - 0301 Unfall bei unentgeltlichen provisorischen Reparaturarbeiten an Hausdach – Hauseigentümerin war 80-jährige Patentante des Sohnes des Verunfallten – Schädeltrauma nach Absturz vom Hausdach – BG lehnte Versicherungsfall bestandskräftig ab – Erstattungsstreit zwischen Krankenkasse und BG im Hinblick auf Kosten für Heilbehandlung, Pflege etc. – UV-Träger kann sich im Erstattungsstreit grundsätzlich auf bestandskräftige Ablehnung eines Versicherungs-falls berufen – anders nur bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit der Ablehnung zum Nachteil des anderen Leistungsträgers – im Erstattungsstreit sind nur bereits vorhandene tatsächliche Feststellungen zur Prüfung der offensichtlichen Fehlerhaftigkeit heranzuziehen – hier wegen schwieriger Grenzziehung zwischen unversicherter Gefälligkeitsleistung und versicherter Tätigkeit als Wie-Beschäftigter keine offensichtliche Fehlerhaftigkeit gegeben – Urteil des LSG Niedersachen-Bremen vom 26.01.2016 – L 16/3 U 176/11 – DOK 163.14:312
0302 - 0313 Arbeitsunfall mit Knieschaden – unfallbedingte Behandlungsbedürftigkeit vom UV-Träger nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt anerkannt – für spätere Leistungen Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs gegen Krankenkasse – jedoch keine Bindungswirkung des Ablehnungsbescheides für darüber hinausgehende Leistungen gegenüber Krankenkasse – Erstattungsgläubiger kann sich nicht auf eigenen VA berufen – darüber hinaus erfolgte Weiterbehandlung auch wegen mittelbarer Unfallfolgen zu Recht – Urteil des BSG vom 13.12.2016 – B 1 KR 29/15 R – DOK 163.14:375.21:143.2
0314 - 0321 Prozessvergleich in mündlicher Verhandlung – Beteiligte erklären Rechtsstreit für erledigt – Verzicht auf Rücktrittsrecht vom Vergleich – Vergleich wird laut diktiert und von Beteiligten genehmigt – auf ausdrückliche Nachfrage hin verzichten die Beteiligten auf Vorspielen des Diktats – 15 Monate später Berufung auf Unwirksamkeit des Vergleichs wegen Formmangels – Formvorschrift des § 162 ZPO dient nicht dazu, dass Beteiligte sich lange nach Verfahrensabschluss auf formelle Mängel berufen könnten – Urteil des SG Hamburg vom 03.02.2017 – S 40 U 225/16 WA – DOK 185.6:095.1
0322 - 0329 Unfall bei Sturz aus 3 m Höhe – schwere Verletzungen der Extremitäten – erstes Klageverfahren zur MdE- und Rentenhöhe endete mit Vergleich – hiernach MdE 50 v. H. ab 01.01.2010 – Klage auf Rentenerhöhung bezüglich vorangehender Zeiträume wegen des Vergleichsschlusses unzulässig – für nachfolgenden Zeitraum keine wesentliche Verschlimmerung der Unfallfolgen feststellbar – Klage und Berufung diesbezüglich unbegründet – Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 08.06.2016 – L 17 U 508/14 – DOK 451:453:143.265