FAQ zu Kältearbeit

  • Was ist Kälte?

    Kälte wird als klimatischer Einfluss bestehend aus Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit und Wärmestrahlung verstanden. Kälte beschreibt häufig die vom Menschen empfundene Abwesenheit von Wärme. Der wesentlicher Einflussfaktor für Gefährdungen durch Kälte ist dabei die Lufttemperatur im Zusammenwirken mit der Luftgeschwindigkeit.

  • Was ist Kältearbeit?

    Unter Kältearbeitsplätzen versteht man nach DIN 33403-5:1997-01 Arbeitsplätze mit regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten in Arbeitsräumen, in denen eine Lufttemperatur von +15 °C oder niedriger vorhanden ist. Nach ASR A3.5 ist eine Mindesttemperatur in Abhängigkeit von der Körperschwere festgelegt. Für schwer körperlich arbeitende Beschäftigten beträgt sie +12 °C. Bei Unterschreiten sind Schutzmaßnahmen zu treffen.

    Eine Besonderheit stellen Arbeitsplätze, an denen Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung (–25 °C und kälter) durchgeführt werden dar. An diesen Arbeitsplätzen besteht ohne weitere Schutzmaßnahmen eine besondere Gefährdung für Beschäftigte. Bei Vorliegen einer extremen Kältebelastung (–25 °C und kälter) ist eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge nach ArbMedVV zu veranlassen. Zur Durchführung kann die DGUV Empfehlung für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen – Kältearbeiten herangezogen werden, siehe: DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen | DGUV Publikationen.

  • Welche Beanspruchungsfolgen hat Kältebelastung?

    Der menschliche Körper verfügt über verschiedene Regulationsmechanismen, um auf Kältebelastung zu reagieren und die Körperkerntemperatur möglichst konstant bei etwa 37 °C zu halten. Ein erstes Anzeichen für empfundene Kälte zeigt sich durch das Aufrichten feiner Körperhärchen, was als „Gänsehaut“ sichtbar wird. Darüber hinaus verengen sich bei Kälteeinwirkung die Blutgefäße der Haut, um den Wärmeverlust über die Haut zu minimieren. Diese Gefäßverengung kann zu einem moderaten Anstieg des Blutdrucks sowie zu einer verminderten Hautdurchblutung führen.

    Eine weitere Reaktion auf empfundene Kälte ist das Muskelzittern (Kältezittern), bei dem durch unwillkürliche Muskelkontraktionen Wärme erzeugt wird. Die Effizienz dieser Wärmeproduktion ist allerdings begrenzt, wenn der Körper (z.B. durch nicht angepasste Kleidung) schlecht isoliert ist. Da arbeitende Muskeln stärker durchblutet werden müssen, kann ein erheblicher Teil der erzeugten Wärme über die Haut verloren gehen. Zudem kann es bei zunehmender Kälte zu Einschränkungen der Beweglichkeit kommen, insbesondere in den Fingern und Zehen.

    Starke oder anhaltende Kälteeinwirkung kann zu einer Unterkühlung (Hypothermie) oder zu lokalen Erfrierungen führen. Sinkt die Körperkerntemperatur auf ein lebensbedrohliches Maß ab, können Bewusstlosigkeit und letztlich der Tod durch Erfrieren die Folge sein.

  • Welche Schutzmaßnahmen sind bei Kältearbeit möglich?

    In der Regel liegen Kältearbeitsplätze vor, weil die niedrigen Temperaturen betriebstechnisch erforderlich sind (z. B. in Kühlhäusern, bei der Fleischverarbeitung). Technische Maßnahmen lassen sich nur schwer umsetzen. Organisatorische Maßnahmen (z. B. auch Aufwärmphasen) und das Bereitstellen von wärmeisolierender Kleidung stellen mögliche betriebliche Maßnahmen dar.

    Weitere Informationsquellen:

    BAuA - Klima - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    DGUV Regel 110-011 "Branche Fleischwirtschaft - Handwerk"

    Kompendium Arbeitsschutz BGHW