BK 2101

M65-M68 - Krankheiten der Synovialis und der Sehnen
M70-M79 - Sonstige Krankheiten des Weichteilgewebes
M80-M94

Diagnosen

Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten eine der nachfolgend genannten Diagnosen vor?

  • M65.4 Tendovaginitis stenosans (de Quervain)
  • M65.80 Sonstige Synovitis und Tenosynovitis : Mehrere Lokalisationen
  • M65.89 Paratenonitis crepitans
  • M65.9 Synovitis und Tenosynovitis nicht näher bezeichnet
  • M70.0 Chronische Tenosynovitis crepitans der Hand und des Handgelenkes
  • M77.0 Epicondylitis ulnaris humeri
  • M77.1 Epicondylitis radialis humeri
  • M77.9 Enthesopathie, nicht näher bezeichnet
  • M86.93 Styloiditis radii, Styloiditis ulnae

Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen

War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?

  • Einseitige, langdauernde mechanische Beanspruchung und ungewohnte Arbeiten aller Art bei fehlender oder gestörter Anpassung.

Beispiele:

  • repetitive Arbeitsverrichtungen mit statischen und dynamischen Anteilen und wiederholter grober Kraftanwendung bei hoher Auslenkung des Handgelenks (d. h. unphysiologische, stark von der Ruhestellung abweichende Haltung) Beispieltätigkeit: Drehen, Montieren, Obstpflücken, bestimmte Handwerkertätigkeiten
  • kurzzyklische repetitive feinmotorische Handtätigkeiten mit hoher Bewe-gungsfrequenz (mindestens 10.000 Bewegungsabläufe/Stunde)
    • Beispieltätigkeit: Maschinenschreiben, Klavierspielen
  • hochfrequente feinmotorische Tätigkeiten insbesondere in unphysiologischer Haltung (achsenungünstige Auslenkung des Handgelenks)
    • Beispieltätigkeit: Stricken, Handnähen, Stopfen
  • forcierte Dorsalextension der Hand (Bewegungsablauf vergleichbar mit Rückhandschlag beim Tennis- oder Tischtennisspielen)
    • Beispieltätigkeit: langwährendes Hämmern
  • monoton wiederholte oder plötzlich einsetzende Pro- und Supinationsbewegungen (Aus- und Einwärtsdrehung der Hand und des Vorderarms)
    • Beispieltätigkeit: Schraubbewegung beim Eindrehen einer Glühbirne, Betätigen eines Schraubendrehers

Liegt eine der genannten Diagnosen vor und war der/die Versicherte einer der genannten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt, erstatten Sie bitte eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige (DOCX, 60 kB) für eine

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier (PDF, 18 kB, nicht barrierefrei) .

Weitere Informationen

Ist sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht sicher, ob eine der genannten Einwirkungen stattgefunden hat, können Sie dies gerne bei der nächsten Vorstellung erneut überprüfen.

Wird keine der aufgeführten Einwirkungen angegeben, lässt sich derzeit ein Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht begründen und es ist keine Berufskrankheiten-Anzeige notwendig. Wenn Sie aber insbesondere aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis davon ausgehen, dass andere im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stattgefundene Einwirkungen die Erkrankung verursacht haben, könnten eventuell die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII gegeben sein.

In diesen Fällen können Sie mit Zustimmung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten eine Berufskrankheiten-Anzeige erstatten. Bitte geben Sie dort als Berufskrankheiten-Nr. § 9 Abs. 2 SGB VII an. Wenn Sie dann noch die Quelle Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnis benennen würden, könnten Sie die weitere Prüfung durch den Unfallversicherungsträger beschleunigen. Vielen Dank dafür.