Prüfung und Zertifizierung

Die Unfallverhütungsvorschrift Überfallprävention (DGUV Vorschrift 25) verpflichtet Unternehmer "...in öffentlich zugänglichen Bereichen von Betriebsstätten, in denen Versicherte Banknoten ausgeben oder annehmen, durch den Einsatz erkennbarer Kameras sicherzustellen, dass Bildaufzeichnungen von Überfällen erstellt werden. ..." Das Ziel ist, potentielle Täter von einem Überfall abzuhalten.

Damit der Anreiz zu einem Überfall nachhaltig verringert wird, muss die Qualität der aufgezeichneten Bilder so gut sein, dass Täter und Tatablauf auf den Bildsequenzen gut erkennbar sind und somit eine erfolgreiche Fahndung möglich wird.

Das Sachgebiet "Kreditinstitute, Spielstätten und Zahlstellen" prüft in Zusammenarbeit mit der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachbereichs "Verkehr und Landschaft" Bildaufzeichnungssysteme sowie Videoüberwachungs-Software. Erfüllt das System alle Kriterien der "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von digitalen Bildaufzeichnungsgeräten und Videoüberwachungs-Software nach der UVV Überfallprävention" (PDF, 216 kB, nicht barrierefrei) , wird hierüber ein Zertifikat ausgestellt.

Erfolgreich geprüfte Systeme finden Sie in der Zertifikatsdatenbank von DGUV Test. Geben Sie hierfür in der Zertifikatsdatenbank unter "Produktbezeichnung" das Stichwort Bildaufzeichnung ein und starten die Suche.