Kompetenz in Rehabilitation

Bild zeigt Schwimmbad der BG Unfallklinik in Berlin mit Patient, der ins Wasser steigt und Trainer.

Schwimmbad in der BG Unfallklinik Berlin
Bild: UK Berlin

Die erste Priorität der Unfallversicherung ist die Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen. Wenn aber doch etwas passiert, greift das Prinzip: Rehabilitation vor Rente. Das bedeutet, Versicherte werden „mit allen geeigneten Mitteln“ rehabilitiert, damit sie in ihren Beruf zurückkehren und ihre soziale Teilhabe erreicht werden kann.

Die gesetzliche Unfallversicherung betreibt dafür in ganz Deutschland medizinische Spezialeinrichtungen mit besonderer Kompetenz in der Versorgung von Unfallopfern und Menschen mit Berufskrankheiten: die BG Kliniken. Die BG Kliniken gehören zu den größten Traumazentren in Deutschland und versorgen bundesweit mehr als 525.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr mit innovativer Spitzenmedizin und Rehabilitation auf höchstem Niveau.

Im Rahmen der Heilverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung helfen sie, ebenso wie Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte, den Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung nach arbeitsbedingten Unfällen oder Erkrankungen mit allen geeigneten Mitteln wieder ins Leben und wenn möglich in den Beruf zurück. Diese enge Verzahnung von Akutmedizin und Rehabilitation unter Berücksichtigung der lebenslangen Nachsorge ist einmalig in Deutschland.


Abgestimmte Therapien

Die BG Kliniken halten spezielle Therapieverfahren vor, die an den individuellen Bedarfen der Versicherten der Unfallversicherungsträger ausgerichtet sind. Sie nutzen je nach Art und Schwere des Gesundheitsschadens auch besondere Formen der Heilbehandlung, wenn erkennbar ist, dass mit herkömmlichen Therapien das Rehabilitationsergebnis nicht ausreichend oder nur verzögert erreicht werden kann. Zu den Rehabilitationsmöglichkeiten, die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung offenstehen, zählen unter anderem:

  • Die Komplexe Stationäre Rehabilitation (KSR) wird überwiegend bei schweren Verletzungen und komplizierten Verläufen eingesetzt. Sie umfasst neben weiteren Maßnahmen eine aufwendige Behandlung und psychologische Beratung. Die KSR ist eine spezielle Behandlungsform, die nur in den BG Kliniken angeboten wird.
  • Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) schließt sich im Regelfall direkt an die Akutversorgung an und dient der Optimierung des Rehabilitationserfolges. Nach individueller Planung erhalten die Rehabilitanden über mindestens vier Stunden täglich intensive Therapie aus den Bereichen Physio- und Ergotherapie, Physikalische Therapie sowie Medizinische Trainingstherapie.
  • Therapien wie die Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR) oder die Tätigkeitsorientierte Rehabilitation (TOR) wiederum konzentrieren sich darauf, die Rehabilitanden wieder zur Ausübung ihres Berufes zu befähigen.
  • Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine ambulante Therapieform für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften. Intensive physiotherapeutische Übungseinheiten zum Muskelaufbau stehen dabei im Mittelpunkt.

Gleichzeitig übernehmen die BG Kliniken einen Versorgungsauftrag für die Gesamtbevölkerung und stehen auch Erkrankten aller Krankenversicherungen offen.

Ein Mann und eine Frau unterhalten sich am Tisch. Der MAnn hat eine frische Amputationswunde.

Peer-Gespräch, hier im Unfallkrankenhaus Berlin.
Bild: UK Berlin, Dorothea Scheurlen

Unterstützung durch Peers

Nach schweren Verletzungen durch Arbeitsunfälle mit dauerhaft verbleibenden erheblichen Einschränkungen fällt es Versicherten oft nicht leicht, mit der neuen Situation zurechtzukommen. Dabei kann Unterstützung durch ähnlich Betroffene wertvoll sein. Deshalb hat die gesetzliche Unfallversicherung zusätzlich zum Reha-Management die Unterstützung von Betroffenen für Betroffene eingerichtet. Die Peer-Unterstützung soll die Selbstverantwortung und Selbstbestimmtheit der Betroffenen stärken und damit insbesondere auch die soziale Teilhabe fördern. Die Peers fungieren durch ihre persönlichen Erfahrungen und ihr authentisches Auftreten für Menschen mit gleichartiger Behinderung als positives Vorbild.


Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget ist eine andere Form der Leistungserbringung. Stehen dem Versicherten Rehabilitation, Teilhabe- oder Pflegeleistungen zu, können diese auch als Persönliches Budget erbracht werden. Anstelle der Sach- und Dienstleistungen erhält die versicherte Person einen Geldbetrag, mit dem sie eine geeignete Teilhabeleistung selbst auswählen und bezahlen kann. Das Persönliche Budget dient vor allem der Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe am Arbeits- und Gemeinschaftsleben der leistungsberechtigten Person. Die Reha-Manager stehen den Versicherten hierbei beratend zur Seite und helfen bei der Antragsstellung.

Mitarbeiterin einer BG Klinik beim Prothesentest

Mitarbeiterin einer BG Klinik beim Prothesentest
Bild: BG Kliniken

Forschung

Akutversorgung, Pflege und Rehabilitation müssen wissenschaftlich belegt sein. Deshalb leisten die BG Kliniken wertvolle interdisziplinäre Forschungsarbeit – auch zusammen mit internationalen Partnern. Rehabilitation zählt zu einem der Forschungsschwerpunkte. So werden neuartige Rehabilitationsstrategien in kontrollierten Studien evaluiert und verfeinert. Die Versicherten können sich deshalb sicher sein, dass neben der Akutversorgung auch die auf sie abgestimmte Rehabilitation stets dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.


Arbeiten für die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung leisten Prävention in den Betrieben sowie Rehabilitation und Entschädigung. Für die Mitarbeitenden ist das Tätigkeiten mit Sinn.

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