UV Recht & Reha Aktuell 04/2025 vom 30.04.2025

Seiten Betreff
0000 - 0000 Inhaltsverzeichnis
0118 - 0131 Zahlung von Verletztengeld an einen verletzten Busfahrer – Ablehnung des Versicherungsfalls nach 1 ½ Jahren – in der Zahlung von Verletztengeld ist keine konkludente Anerkennung des Versicherungsfalls zu sehen – die Zahlung von Verletztengeld erschöpft sich im Regelungsgehalt dar-über, dass Verletztengeld für den jeweiligen Zeitraum gezahlt wird – die Frage der Anerkennung ist nach dem objektiven Empfängerhorizont zu beurteilen– Urteil des Hess. LSG vom 19.11.2024 – L 3 U 97/21 – DOK 143.13:374.28
0132 - 0137 Antrag auf Terminverlegung durch Berufungsgericht nicht korrekt beschieden – dadurch Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt – allein darin liegt bereits ein Verfahrensmangel – ob Terminverlegung angezeigt war, spielt keine Rolle – Aufhebung und Zurückverweisung des Berufungsurteils – Urteil des BSG vom 03.12.2024 – B 2 U 4 22 – DOK 182.16:182.22
0138 - 0145 Klage gegen Versagungsbescheid gem. § 66 SGB I (fehlende Mitwirkung) – Klägerin begehrt zugleich auch Entscheidung über das Vorliegen einer Berufskrankheit – Ablehnung wegen Unzulässigkeit – Sozialversicherungsträger muss erst selbst über das Vorliegen materiell-rechtlich entschieden haben, bevor ein Gericht über diese Frage entscheiden kann – Kein Ausnahmefall für eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungs-/ Feststellungsklage gegeben, da der Sachverhalt noch nicht ausermittelt ist – Urteil des BSG vom 03.12.2024 – B 2 U 9/22 R – DOK 185:408.8
0146 - 0153 Kein Anspruch eines Rechtsreferendars im Land Berlin auf Unfallfürsorge durch den Dienstherren – vielmehr Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung gegeben – ergibt sich aus § 10 Abs. 3 Juristenausbildungsgesetz i. V. m. § 75 des Landesbeamten-gesetztes – einer anderen Beurteilung für Rechtsreferendare im Land Hamburg liegt eine andere rechtliche Grundlage zugrunde – Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 04.12.2024 – L 3 U 4/23 – DOK 311.01:341
0154 - 0176 LWS-Erkrankung eines langjährig tätigen Heizungsmonteurs – Befundkonstellation B 6 der Konsensempfehlungen – Ablehnung der Erkrankung als BK Nr. 2108 n.F., da kein geeignetes Krankheitsbild vorliegt – Revision beim BSG anhängig – Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 15.03.2023 – L 5 U 47/18 – DOK 376.3-2108