UV Recht & Reha Aktuell 09/2023 vom 25.09.2023

Seiten Betreff
0000 - 0000 Inhaltsverzeichnis
0422 - 0433 Weg zum Postbriefkasten um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzuwerfen als Betriebswegeunfall anerkannt – Erstattungspflicht des UV-Trägers im Erstattungsstreit mit der Krankenversicherung für erbrachte Leistungen – Krankenversicherung war unzuständiger Leistungsträger – innerer sachlicher Zusammenhang zum Beschäftigungsverhältnis – Handlungstendenz auf Erfüllung einer Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis gerichtet, die dem Arbeitgeber dient – Weg zum Postbriefkasten versicherter Betriebsweg – Bindungswirkung des bestandskräftigen Verwaltungsakts, mit dem die Beklagte gegenüber der Versicherten die Anerkennung des Sturzereignisses als Arbeitsunfall abgelehnt hat, steht dem nicht entgegen – Urteil des BSG vom 30.03.2023 – B 2 U 1/21 – DOK 163.14:371.1
0434 - 0444 Unfall beim „Luftschnappen“ in eingegrenztem Raucherbereich vor dem Betrieb – dabei wurde der Versicherte von einem unvorsichtigen Gabelstaplerfahrer angefahren und verletzt – Versicherungsschutz wegen erhöhter betrieblicher Gefahr vom LSG anerkannt – Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (wurde aber zwischenzeitlich zurückgenommen) – Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 27.02.2023 – L 1 U 2032/22 – DOK 374.282
0445 - 0458 Pflegehelferin wird auf Grundstück der Pflegeperson von freilaufendem Hund (Dogo-Argentino-Mastiff) angefallen und gebissen – Arbeitsunfall mit daraus resultierenden Bissverletzungen anerkannt – Klägerin begehrt Anerkennung einer unfallbedingten PTBS sowie die Zahlung einer Verletztenrente – LSG sieht Voraussetzungen einer PTBS als im Vollbild erfüllt und auf den Unfall zurückzuführen an – resultierende MdE erst 30, dann 20 v. H. – Urteil des LSG Thüringen vom 15.12.2022 – L 1 U 159/20 – DOK 375
0459 - 0476 Stromunfall eines Versicherten – Arbeitsfähigkeit nach einer Woche – Arbeitsunfall anerkannt – Gesundheitserstschaden vorübergehende Reizsymptomatik des rechten Nervus ulnaris – keine Anerkennung weiterer Unfallfolgen – durch das Unfallereignis verursachte veränderte Lebensumstände, wie betriebliche Konflikte am Arbeitsplatz, sind nicht als Unfallfolge anzuerkennen – keine Zahlung einer Versichertenrente – Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 25.01.2023 – L 3 U 984/21 – DOK 375