UV Recht & Reha Aktuell 05/2019 vom 27.05.2019

Seiten Betreff
0000 - 0000 Inhaltsverzeichnis
0252 - 0260 Versicherungsschutz einer Studierenden – Teilnahme am „Niko-lausturnier" der Hochschule – Unfall bei Hochschulsport-Basketballturnier – Hochschulsport als Teil der Aus- und Fortbildung an Hochschulen – Studienbezug auch bei nur jährlichen Veranstaltungen und Teilnahme Studierender anderer Hochschulen – Sportförderauftrag nach Hochschulgesetz NRW – organisatorischer Verantwortungsbereich der Hochschule – Hochschule als Veranstalterin aufgetreten – Urteil des BSG vom 27.11.2018 – B 2 U 15/17 R – DOK 311.083:374.115
0261 - 0270 Angemeldete nicht gewerbsmäßige Eigenbauarbeiten – Mithilfe eines Freundes des Bauherrn – Umfang 50 Stunden – Augenverletzung des Freundes – kein Arbeitsunfall – § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII greift nicht, freundschaftliche Gefälligkeitsleistung – Umfang der Arbeit steht dazu nicht in Widerspruch – Revisionszulassung – Ur-teil des LSG NRW vom 05.12.2018 – L 17 U 208/17 – DOK 312:374.2
0271 - 0277 Vorzeitiger Arbeitsantritt einer Hauswirtschafterin auf einem Gut unmittelbar nach ihrer Urlaubsrückkehr – sofort zu erledigende Reinigungsarbeiten und Einkäufe für ein Mittagessen – Holen der Gutsschlüssel und ihres Pkw‘s für die Einkäufe aus dem Haus ihrer Eltern – Sturz beim Durchschreiten der Haustür der Eltern – Holen der Schlüssel unumgänglich notwendig zur Erledigung der versicherten Tätigkeit – Arbeitsunfall anerkannt – versicherter Betriebsweg nach § 8 Abs. 1 SGB VII – Urteil des BSG vom 27.11.2018 – B 2 U 7/17 R – DOK 371.1:374.2
0278 - 0285 Unfall auf der Treppe eines sechsstöckigen Wohnhauses – Büro und Privatwohnung auf verschiedenen Etagen im Wohnhaus, Serverräume im Keller – Sturz im Rahmen eines Serverupdates auf dem Weg vom Serverraum ins Büro – Unfallzeit 24 Uhr, Unfallort die Wohnhaustreppe – Zurückverweisung des Falls an das LSG – maßgeblich für Arbeitsunfälle im häuslichen Bereich ist die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten – nicht mehr die Nutzungshäufigkeit des Unfallortes – Urteil des BSG vom 27.11.2018 – B 2 U 8/17 R – DOK 371.1:371.2:374.2
0286 - 0297 Nierenzellkarzinom keine Unfallfolge eines anerkannten Arbeitsunfalls aus dem Jahr 2003 – Versicherungsfall führte weder unmittelbar noch mittelbar zur Nierenkrebserkrankung des Klägers – die bloße Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen einer Nierenzyste und einer Nierenkrebserkrankung reicht nach den Beweismaßstäben der gesetzlichen Unfallversicherung nicht aus – Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 05.12.2018 – L 8 U 68/15 – DOK 375