Strahlenunfall, Maßnahmen

1 Was bedeutet "erhöhte Strahlenexposition"?

Anstatt des Begriffs "erhöhte Strahlenexposition" findet sich im staatlichen Vorschriftenwerk der Begriff "erhöhte Exposition". Darunter wird eine Überschreitung oder auch eine mögliche Überschreitung eines Referenzwertes (Schutz vor Radon) oder eines Grenzwertes verstanden. In der berufsgenossenschaftlichen Informationsschrift DGUV Information 203-008 wird wie folgt von erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlung gesprochen: "Eine erhöhte Einwirkung ionisierender Strahlung liegt vor, wenn gesetzlich festgelegte Grenzwerte und daraus abgeleitete Richtwerte überschritten sind."

2 Was ist ein Strahlenunfall?

Den Begriff "Strahlenunfall" kennt das staatliche Recht nicht mehr. Für unfallartige Ereignisse stehen nun die Begriffe "Vorkommnis" (vergl. StrlSchV § 1 Abs. 22), "Störfall" (vergl. StrlSchV §1 Abs. 18) und "Notfall" (vergl. StrlSchG § 5 Abs. 26).

3 Welche Maßnahmen sind bei einer erhöhten, bzw. bei Verdacht einer erhöhten Strahlenexposition zu ergreifen?

Diese Maßnahmen sind in der DGUV Information 203-008 ausführlich beschrieben. Z. B. ist der Gefahrenbereich zu verlassen und das betriebliche Strahlenschutzpersonal zu verständigen. Unter Beachtung des Selbstschutzes sind Verletzte zu retten. Weitere Maßnahmen sind u. a. abhängig von der Einwirkungsart (äußere Exposition, Kontamination, Inkorporation).

4 Hängen diese Maßnahmen von der Höhe der Strahlenexposition ab?.

Ja, z. B. sieht das staatliche Strahlenschutzrecht vor, dass bei der Möglichkeit einer Grenzwertüberschreitung sofort mit einem ermächtigten Strahlenschutzarzt Kontakt aufgenommen werden muss.

5 Wer kann gefragt werden, wenn eine erhöhte Strahlenexposition vermutet wird?

Erste Ansprechperson sollte zuerst der betriebliche Strahlenschutz sein, da dieser die Situation vor Ort am besten einschätzen kann. Dann sollte die zuständige Strahlenschutzbehörde informiert werden. Darüber hinaus kann mit einem Regionalen Strahlenschutzzentrum (RSZ) Kontakt aufgenommen werden. Eine Liste der RSZ findet sich auf den Internetseiten der BG ETEM (www.bgetem.de, Webcode: 12178646). Auch das Fachkompetenzcenter Strahlenschutz der BG ETEM sowie das Institut für Strahlenschutz der BG ETEM und der BG RCI können in solchen Fällen angesprochen werden.

6 Muss nach der Überschreitung eines Grenzwertes die berufliche Tätigkeit beendet werden?

In den allermeisten Fällen kann nach einer Grenzwertüberschreitung die Tätigkeit unter Auflagen fortgeführt werden.

7 Gibt es außer den ermächtigten Ärzten andere medizinische Einrichtungen, die helfen können?

Die BG ETEM und die BG RCI betreiben seit 1981 das Institut für Strahlenschutz. Dieses organisiert ein System medizinischer Einrichtungen, mit welchem bei einer erhöhten Strahlenexposition in kürzester Zeit die bestmögliche Hilfe geleistet werden kann: das System der Regionalen Strahlenschutzzentren (RSZ-System).

8 Was ist ein RSZ bzw. das RSZ-System?

RSZ ist die Abkürzung für Regionales Strahlenschutzzentrum. Das Institut für Strahlenschutz der BG ETEM und der BG RCI haben 1981 ein System Regionaler Strahlenschutzzentren aufgebaut. Derzeit sind 8 Zentren über Deutschland verteilt. Die Hauptaufgabe dieses Systems ist, bei Strahlenunfällen in kürzester Zeit die bestmögliche Hilfe zu leisten. Die Mitarbeiter der Zentren haben eine 24-Stunden Rufbereitschaft eingerichtet.

9 Hat jedes Bundesland ein RSZ?

Nein! Es gilt nach wie vor die Maßgabe das nächstgelegene RSZ aufzusuchen.

10 Wo können die Adressen und Telefonnummern der RSZ gefunden werden?

Die aktuellen Adressen und Telefonnummern der RSZ sind auf den Internetseiten der BG ETEM (www.bgetem.de) zu finden. Der Webcode der Seite ist: 12178646.