(frequently asked questions) - Fragen und Antworten
1. | Allgemeines |
Welche Voraussetzung muss unser Krankenhaus erfüllen, um am Verfahren nach §301-UV teilnehmen zu können? | |
Wir möchten unser Krankenhaus zum Verfahren §301-UV anmelden. Wo melden wir uns an und welche Formulare benötigen wir? | |
Wo finde ich alle relevanten Informationen bezügliche des Verfahrens? | |
2. | Technik |
Ich kann keine Berichte senden. An wen muss ich mich wenden? | |
3. | Infos |
Wo finde ich die Kostenträgerdatei? | |
Wen muss ich informieren, wenn ich meiner Verpflichtung zur elektronischen Berichtsübermittlung aus technischen Gründen nicht nachkommen kann? | |
4. | Sonstiges |
Ist ein generelles Testverfahren vorgesehen? | |
Ab wann ist die elektronische Übermittlung verpflichtend? | |
Wie läuft ein Test ab? |
F: | Welche Voraussetzung muss unser Krankenhaus erfüllen, um am Verfahren nach §301-UV teilnehmen zu können?? |
A: | Grundlage für die Datenübermittlung der Berichte ist der Vertrag, welcher den Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und Unfallversicherungsträgern bei stationären Krankenhausleistungen regelt. Der Vertrag ist für alle Krankenhäuser verpflichtend, die der Rahmenvereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) über die Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung beigetreten sind. Alle anderen Krankenhäuser können der Vereinbarung zum Datenaustausch freiwillig separat beitreten. |
F: | Wir möchten unser Krankenhaus zum Verfahren §301 UV anmelden. Wo melden wir uns an und welche Formulare benötigen wir? |
A: | Vorab sollten Sie klären, ob ihr Krankenhaus der Rahmenvereinbarung zwischen der Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) und der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) bereits beigetreten ist. Dazu kann Ihnen die DGUV-Hotline unter Tel.: 02241 2311330 Auskunft geben. Sollten Sie der Rahmenvereinbarung noch nicht beigetreten sein, dann wenden Sie sich für den Beitritt bitte an die DKG http://www.dkgev.de/. Wenn Sie kein DAV-, VAV- oder SAV-Krankenhaus sind, können Sie der Vereinbarung über den Datenaustausch auch separat (also ohne Beitritt zur Rahmenvereinbarung) beitreten. Dazu wenden Sie sich bitte ebenfalls an die DKG. Wenn Sie noch nicht für den elektronischen Datenaustausch freigeschaltet sind, dann wenden Sie sich diesbezüglich an die BITMARCK. BITMARCK-Hotline (Für Fragen zur Anbindung, zu technischen Fragen und Fehlermeldungen): E-Mail: servicedesk@bitmarck.de Tel: 0800 2486 2725 |
F: | Wo finde ich alle relevanten Informationen bezüglich des Verfahrens? |
A: | Die Umsetzungshinweise Anlage SGBV v301 (PDF, 960 kB, nicht barrierefrei) können Sie im Bereich "Download \ Informationen zu §301UV" dieser Seite entnehmen. |
F: | Ich kann keine Berichte versenden. An wen muss ich mich wenden? |
A: | Erster Ansprechpartner ist Ihre interne EDV bzw. der für Sie zuständige Software-Hersteller. Darüber hinaus hilft Ihnen der Support der BITMARCK gerne weiter. E-Mail: servicedesk@bitmarck.de Tel: 0800 2486 2725 Für Fragen zur KOUB-Nachricht und sonstigen Fragen wenden Sie sich an die DGUV-Hotline E-Mail: dalesupport301@dale-uv.de Tel: 02241 231 1330 |
F: | Ist ein generelles Testverfahren vorgesehen? |
A: | Beim §301-Datenaustausch mit UV-Trägern gibt es einige Sonderregelungen, die nur für UV-Fälle gelten. Diese müssen eingehalten werden, da sonst die Daten nicht an die UV-Träger weitergeleitet werden können. Der Test ist nicht verpflichtend, aufgrund der Sonderregelungen empfehlen wir Ihnen jedoch, vorab Tests durchzuführen. |
F: | Ab wann ist die elektronische Übermittlung verpflichtend? |
A: | Ab dem 01.10.2015 soll die Übermittlung ausschließlich elektronisch erfolgen. Allerdings unterstützen wir die elektronische Übermittlung bereits seit dem 01.04.2015. |
F: | Wie läuft ein Test ab? |
A: | Es kann der Beispieldatensatz (In den Umsetzungshinweisen unter Punkt 8.1) verwendet werden. Testdaten müssen als solche gekennzeichnet sein. Diese werden mit dem Anfangsbuchstaben „T“, also „TUVK0“ versehen. Somit ist gewährleistet, dass die Testdaten nicht in unser Produktiv-System gelangen. Echtdaten werden mit dem Anfangsbuchstaben „E“, also „EUVK“ gekennzeichnet. |
F: | Wo finde ich die Kostenträgerdatei? |
A: | Die Kostenträgerdatei finden Sie in unserem Download-Bereich unter http://www.dguv.de/dale-uv/Download/Informationen-zu-§301UV/index.jsp Wichtiger Hinweis: Es ist dringend erforderlich, ausschließlich diese Liste zu verwenden, da ansonsten nicht garantiert werden kann, dass Ihre Berichte an die zuständigen Unfallversicherungsträger (UV-Träger) weitergeleitet werden können. Diese Kostenträgerdatei wird regelmäßig aktualisiert. Das Einspielen in Ihre Krankenhaus-Software erfolgt ausschließlich durch Ihren Software-Hersteller. |
F: | Wen muss ich informieren, wenn ich meiner Verpflichtung zur elektronischen Berichtsübermittlung aus technischen Gründen nicht nachkommen kann? |
A: | Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die DKG. Diese wird ggf. mit der DGUV Kontakt aufnehmen. |