BK 4302

J40-J47 Chronische Krankheiten der unteren Atemwege
J60-J70 Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen

Diagnosen

Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten eine der nachfolgend genannten Diagnosen vor?

  • J43.9 Emphysem, nicht näher bezeichnet
  • J44 Sonstige chronische obstruktive Lungenkrankheit
  • J45.1 Nichtallergisches Asthma bronchiale
  • J45.9 Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
  • J68.0 Bronchitis und Pneumonie durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.1 Lungenödem durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.3 Sonstige akute und subakute Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.4 Chronische Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.8 Sonstige Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.9 Nicht näher bezeichnete Krankheit der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J69.1 Pneumonie durch Öle und Extrakte
  • J70.8 Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige näher bezeichnete exogene Substanzen
  • J70.9 Krankheiten der Atmungsorgane durch nicht näher bezeichnete exogene Substanzen

Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen

War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?

  • chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Arbeitsstoffe, Noxen können in Form von Gasen, Dämpfen, Stäuben oder Rauchen auftreten

Beispiele:

  • Aldehyde z. B. Formaldehyd (z. B. Konservierungs- und Desinfektionsmittel, Schmierstoffe) und Acrolein (Acrylaldehyd; Propen-2-al)
  • Schwefeldioxid (z. B. Konservierungs- und Desinfektionsmittel, Bleichen von Papier und Textilien)
  • Metalle (Verbindungen und Legierungen) wie beispielsweise Zinkchlorid, Beryllium und seine Verbindungen, Cadmiumoxid sowie Vanadiumpentoxid (z. B. Rauche beim Schweißen, Schneiden, Gießen, Löten)
  • Nitrose Gase (Stickstoffoxide)
  • p-Phenylendiamin
  • einige Härter für Epoxidharze (z. B. in Lacken und Farben)

Liegt eine der genannten Diagnosen vor und war der/die Versicherte einer der genannten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt, erstatten Sie bitte eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige (DOCX, 60 kB) für eine

Berufskrankheit Nr. 4302

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier (PDF, 18 kB, nicht barrierefrei) .

Weitere Informationen

Ist sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht sicher, ob eine der genannten Einwirkungen stattgefunden hat, können Sie dies gerne bei der nächsten Vorstellung erneut überprüfen.

Wird keine der aufgeführten Einwirkungen angegeben, lässt sich derzeit ein Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht begründen und es ist keine Berufskrankheiten-Anzeige notwendig. Wenn Sie aber insbesondere aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis davon ausgehen, dass andere im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stattgefundene Einwirkungen die Erkrankung verursacht haben, könnten eventuell die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII gegeben sein.

In diesen Fällen können Sie mit Zustimmung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten eine Berufskrankheiten-Anzeige erstatten. Bitte geben Sie dort als Berufskrankheiten-Nr. § 9 Abs. 2 SGB VII an. Wenn Sie dann noch die Quelle Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnis benennen würden, könnten Sie die weitere Prüfung durch den Unfallversicherungsträger beschleunigen. Vielen Dank dafür.