BK 1102

F90-F98 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
G20-G26 Extrapyramidale Krankheiten und Bewegungsstörungen
G90-G99 Sonstige Krankheiten des Nervensystems
J60-J70 Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen
K00-K14 Krankheiten der Mundhöhle, der Speicheldrüsen und der Kiefer
K50-K52 Nichtinfektiöse Enteritis und Kolitis
K70-K77 Krankheiten der Leber
L20-L30 Dermatitis und Ekzem
N25-N29 Sonstige Krankheiten der Niere und des Ureters
R10-R19 Symptome, die das Verdauungssystem und das Abdomen betreffen
R30-R39 Symptome, die das Harnsystem betreffen
R47-R49 Symptome, die die Sprache und die Stimme betreffen
R50-R69 Allgemeinsymptome
T51-T65 Toxische Wirkungen von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen

Diagnosen

Liegt bei Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten eine der nachfolgend genannten Diagnosen vor?

  • F90.8 Sonstige hyperkinetische Störungen
  • F90.9 Hyperkinetische Störung, nicht näher bezeichnet
  • G25.2 Sonstige näher bezeichnete Tremorformen
  • G92 Toxische Enzephalopathie
  • J68.0 Bronchitis und Pneumonie durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • J68.4 Chronische Krankheiten der Atmungsorgane durch chemische Substanzen, Gase, Rauch und Dämpfe
  • K05.6 Krankheit des Parodonts, nicht näher bezeichnet
  • K11.7 Störungen der Speichelsekretion
  • K52.1 Toxische Gastroenteritis und Kolitis
  • K76.9 Leberkrankheit, nicht näher bezeichnet
  • L24.9 Toxische Kontaktdermatitis, nicht näher bezeichnete Ursache
  • N17.0 Akutes Nierenversagen mit Tubulusnekrose
  • R11 Übelkeit und Erbrechen
  • R30.9 Schmerzen beim Wasserlassen, nicht näher bezeichnet
  • R47.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Sprech- und Sprachstörungen
  • R53 Unwohlsein und Ermüdung
  • T56.1 Quecksilber und dessen Verbindungen

Berufliche Tätigkeiten / Einwirkungen

War Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einer der nachfolgend beschriebenen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt?

  • Quecksilber oder seine Verbindungen

Beispiele:

  • Verhüttung von sulfidischen Zink- oder Silbererzen (Quecksilber als Nebenprodukt)
  • Flugstaub und Bleikammerschlamm aus der Schwefelsäureproduktion
  • Verwendung von Quecksilber bei der Herstellung von Thermometern und Barometern, Gleichrichtern, Unterbrechern, Quecksilber-Dampflampen,
  • Verwendung von Quecksilber in Thermostaten
  • Verwendung von Quecksilber in der Hochvakuumtechnik
  • Herstellung von Knallquecksilber
  • Verwendung von Knallquecksilber als Initialsprengstoff zur Herstellung von Zündhütchen und Sprengkapseln
  • Verwendung von Quecksilberdialylen als Fungicide, Saatbeiz- oder Holzkonservierungsmittel (z. B. das leicht flüchtige Methyl- oder Äthylquecksilber sowie Phenylquecksilbersalze und Quecksilberoleate),
  • Herstellung von Quecksilberfarben
  • Herstellung von Amalgamen in der Metallurgie, in zahnärztlichen Praxen und Laboratorien
  • Verwendung als Katalysator, z. B. bei Acetaldehyd- und Essigsäureproduktion aus Acetylen
  • Verwendung zur Abtrennung von Natrium bei der elektrolytischen Chlor-Alkaligewinnung, Chloralkalielektrolyse
  • Herstellung von Quecksilberverbindungen
  • Rückgewinnung von Quecksilber
  • Verwendung als Imprägnierungsmittel für das Konservieren von Holz (Quecksilber-2-chlorid, sog. Cyanisierung, zum Verstärken photographischer Platten u. a., ferner Quecksilbercyanid [Hg(CN)2]
  • Verwendung als Beize in Hasenhaarschneidereien und in der Haarhutindustrie
  • Verwendung als Oxydationsmittel und Katalysator zur Entschwefelung organischer Stoffe
  • beim Vergolden in der Porzellanmalerei und als Bestandteil zur Herstellung medizinischer Hg-Präparate
  • Verwendung als Arzneimittel (Quecksilber-l-chlorid)

Liegt eine der genannten Diagnosen vor und war der/die Versicherte einer der genannten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt, erstatten Sie bitte eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige (DOCX, 60 kB) für eine

Berufskrankheit Nr. 1102

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie hier (PDF, 18 kB, nicht barrierefrei) .

Weitere Informationen

Ist sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient nicht sicher, ob eine der genannten Einwirkungen stattgefunden hat, können Sie dies gerne bei der nächsten Vorstellung erneut überprüfen.

Wird keine der aufgeführten Einwirkungen angegeben, lässt sich derzeit ein Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht begründen und es ist keine Berufskrankheiten-Anzeige notwendig. Wenn Sie aber insbesondere aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnis davon ausgehen, dass andere im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stattgefundene Einwirkungen die Erkrankung verursacht haben, könnten eventuell die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 SGB VII gegeben sein.

In diesen Fällen können Sie mit Zustimmung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten eine Berufskrankheiten-Anzeige erstatten. Bitte geben Sie dort als Berufskrankheiten-Nr. § 9 Abs. 2 SGB VII an. Wenn Sie dann noch die Quelle Ihrer wissenschaftlichen Erkenntnis benennen würden, könnten Sie die weitere Prüfung durch den Unfallversicherungsträger beschleunigen. Vielen Dank dafür.