• Grafik

Unfallversichert in Kita, Schule, Uni

Bild Kita

Beruhigend für Eltern: Während Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung oder eine Schule besucht, aber auch auf dem Hin- und Rückweg, steht es unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das heißt: Kinder genießen wie Arbeitnehmer den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - von der Prävention über die Entschädigung bis hin zur Rehabilitation. Im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung erhalten sie eine umfassende medizinische Versorgung und falls nötig auch eine Rehabilitation oder Rente. Ihr Kind ist also rundum abgesichert!

Beiträge fallen für Sie übrigens nicht an. Die Kommunen und Länder tragen vielmehr die Kosten. Zuständig sind die Unfallkassen, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand.

In der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung sind bundesweit alle Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Studierende versichert. Im Jahr 2008 waren das 17,1 Millionen Personen.

Versichert sind die Kinder:

  • während des Besuchs der Krippe, des Horts, der Kindertagesstätte (Kita) oder des Kindergartens, der Schule oder Universität
  • auf Ausflügen und Besichtigungen, bei Feiern, die von der Einrichtung organisiert sind
  • auf den direkten Wegen zwischen der Wohnung und der Einrichtung oder dem Ort, an dem eine Veranstaltung der Einrichtung stattfindet. Welches Verkehrsmittel für den Weg genutzt wird, ist dabei unerheblich. Auch die Frage, ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat, berührt den Unfallversicherungsschutz nicht.

Nicht versichert sind die Kinder:

  • in Frühförderstellen und Förderstellen
  • in Kinder- und Wohnpflegeheimen