Eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen stellt für viele Betriebe eine Herausforderung dar. Hier setzen die Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) an. Diese Empfehlungen bieten praktische Unterstützung für spezifische Prozesse, Tätigkeiten oder Stoffe.
EGU geben Betrieben praxisgerechte Hinweise zur Beurteilung der inhalativen Exposition bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Sie enthalten außerdem Beschreibungen geeigneter Schutzmaßnahmen (z. B. Anforderungen an Laborabzüge, Persönliche Schutzausrüstung oder arbeitsplatzbezogene Unterweisungen) und Hinweise zur Kontrolle ihrer Wirksamkeit.
Die EGU kann nach einer Prüfung der Übertragbarkeit auf die jeweilige betriebliche Situation übernommen werden, wodurch sich der Aufwand für die Gefährdungsermittlung erheblich reduzieren lässt. Werden die aufgezeigten Verfahrensparameter sowie die Schutzmaßnahmen umgesetzt, kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf weitere Messungen verzichtet werden. Wie eine Gefährdungsbeurteilung aussehen könnte, wenn eine EGU zum Einsatz kommt, zeigt ein Muster zum Herunterladen und Weiterbearbeiten (DOCX, 121 kB) .
Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden sich in unserem FAQ-Bereich.
EGU werden von den Unfallversicherungsträgern und dem IFA in Zusammenarbeit mit den Ländern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet. Grundsätzlich entsprechen sie den Anforderungen an die Technische Regel für Gefahrstoffe "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)" (TRGS 420).
Ein alphabetisches Verzeichnis listet alle derzeit gültigen EGU auf.
In Kürze erscheinen folgende DGUV Informationen aktualisiert neu:
Zurückgezogen wurde
EGU 213-713 "Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung"
Dr. Renate Beisser
Tel: +49 30 13001-3310
Dr. Yvonne von Mering
Tel: +49 30 13001-3314
Dr. Kirsten Sucker
Tel: +49 030 13001 3326
Abteilung "Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen"