FAQ: Häufig gestellte Fragen

zu den Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU)

  • Was sind EGU?

    Die Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung gehören zu den in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 genannten, qualitätsgesicherten nichtmesstechnischen Methoden. Sie sind eine Alternative für die Arbeitsplatzmessung zur Ermittlung der inhalativen Exposition bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

    Eine EGU enthält neben der Beschreibung des Arbeitsplatzes, des Arbeitsverfahrens oder der Tätigkeit (z. B. Mehlstaubexposition in Backbetrieben) eine aus vielen Arbeitsplatzmessungen statistisch ermittelte Exposition unter Beibehaltung bestimmter Schutzmaßnahmen. Sie wird im Fünfjahreszyklus aktualisiert.

  • Wofür werden EGU erstellt?

    Die EGU unterstützen Unternehmen bei der Erstellung der geforderten Gefährdungsbeurteilung, indem sie eine fundierte Datenbasis zur Bewertung der inhalativen Exposition liefern. Sie können zur Informationsermittlung und vor allem zur Durchführung der Expositionsbewertung herangezogen werden. Werden die in den EGU beschriebenen relevanten Randbedingungen eingehalten, die Schutzmaßnahmen umgesetzt und ihre Wirksamkeit regelmäßig überprüft, entfallen die kostenintensiven Arbeitsplatzmessungen und die daraus resultierende Ableitung von Schutzmaßnahmen.

  • Gibt es auch andere Handlungsempfehlungen außer EGU?

    Ja, neben den EGU gibt es noch weitere Handlungsempfehlungen, die die Anforderungen der technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 400 und 402 erfüllen:

  • Warum ist es sinnvoll, eine EGU zu erstellen?

    Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die EGU unterstützt sie dabei. Durch den Einsatz von EGU entfallen in der Regel aufwändige und kostenintensive Arbeitsplatzmessungen. Je größer das Angebot an verschiedenen EGU mit unterschiedlichen Arbeitsplätzen, Arbeitsverfahren und Tätigkeiten ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unternehmen einen vergleichbaren Arbeitsplatz für seine Gefährdungsbeurteilung findet und die Empfehlungen der EGU anwenden kann.

  • Wer kann alles eine EGU erstellen?

    EGU können von jedem Unternehmen oder jeder Institution vorgeschlagen werden. Anträge zur Erstellung neuer EGU sowie zur Überarbeitung oder Zurückziehung bestehender EGU können an die Leitung der Projektgruppe EGU () oder des Sachgebiets "Gefahrstoffe" gerichtet werden von:

    • Mitgliedern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
    • staatlichen Arbeitsschutzbehörden und akkreditierten Messstellen
    • Fach-, Industrie- und Sozialpartnern mit Expertise im Bereich Arbeitsschutz
    • Unternehmen in Deutschland

    Das Einreichen eines Textvorschlages wird als Antrag gewertet. Anträge zur Erstellung neuer EGU sollten bereits vor Beginn der Arbeitsplatzmessungen mit der Leitung der Projektgruppe EGU abgestimmt werden. Die Verantwortung für den Inhalt der EGU liegt bei den Antragstellenden.

  • Wie ist eine EGU aufgebaut?

    Die DGUV Information 213-701 beschreibt, was eine EGU enthalten sollte, und auch, wie viele betriebliche Messungen benötigt werden.

  • Die in den EGU gemachten Empfehlungen wurden umgesetzt. Ist die Gefährdungsbeurteilung damit abgeschlossen?

    Nein, EGU stellen eine Hilfe für einen Teil der Gefährdungsbeurteilung dar. EGU dienen vorwiegend zur Ermittlung der inhalativen Exposition bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Alle weiteren Gefährdungen, wie z. B. durch Hautkontakt (dermale Gefährdungen), durch Verschlucken (orale Gefährdung) oder durch Brände und Explosionen, und auch alle weiteren Belastungen, wie z. B. die psychischen Belastungen, die nicht von den EGU abgedeckt werden, müssen jeweils gesondert ermittelt und die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen beurteilt werden. Im Anwendungsbereich einer EGU werden die für den Arbeitsbereich typischen Gefährdungen aufgeführt.

    Ein Beispiel, wie EGU in die Gefährdungsbeurteilung eingebunden werden können, gibt die Mustergefährdungsbeurteilung mit EGU (DOCX, 121 kB) .

  • Finden sich in den EGU Hilfen zur Beurteilung aller gesundheitsschädigender Einflüsse am Arbeitsplatz, z. B. zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung oder zu psychischen Belastungen?

    Nein, derzeit gibt es nur EGU nach der Gefahrstoffverordnung, d. h. sie sind vorrangig auf chemische Arbeitsstoffe ausgerichtet. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen alle Gefährdungen und Belastungen betrachtet werden.

    DGUV Informationen oder DGUV Regeln bieten Hilfestellungen zu allen gesundheitsschädigenden Einflüssen am Arbeitsplatz. Sie gehören jedoch nicht zu den nichtmesstechnischen Methoden nach TRGS 402, sondern dienen lediglich zur Informationsermittlung: Sie sind bei den Unfallversicherungsträgern oder über die Publikationsdatenbank der DGUV zu finden.

  • Wo liegt der Vorteil, sich an der Erstellung oder Überarbeitung einer EGU beteiligen?

    An der Erstellung und Überprüfung der EGU sind zahlreiche Arbeitsschutzexpertinnen und
    -experten beteiligt. Dank der Unterstützung dieses Prozesses durch die Messstellen der Unfallversicherungsträger, des IFA, der Ländermessstellen für chemischen Arbeitsschutz und anderer Messstellen bleiben Aufwand und Kosten für die Einzelnen gering.

Weiterführende Informationen:

Technische Regel für Gefahrstoffe 402 - Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen

Technische Regel für Gefahrstoffe 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 400)

IFA-Arbeitsmappe - Messung von Gefahrstoffen und IFA-ARBEITSMAPPEdigital

DGUV-I 213-701 Allgemeiner Teil

Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis auf den Seiten der BAuA

Kontakt

Dr. Renate Beisser
Tel: +49 30 13001-3310

Dr. Yvonne von Mering
Tel: +49 30 13001-3314

Dr. Kirsten Sucker
Tel: +49 030 13001 3326

Abteilung "Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen"