Jagd

Die Ausübung der Jagd stellt in Verwaltungsjagdbezirken der Länder und des Bundes eine wesentliche Aufgabe zur nachhaltigen Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes dar. Dabei ist die Jagdausübung mit vielfältigen Tätigkeiten verbunden, die sowohl körperliche Belastungen als auch sicherheitsrelevante Risiken mit sich bringen.

Zu diesen Tätigkeiten zählen insbesondere der Umgang mit Schusswaffen, der Bau und die Instandhaltung jagdlicher Einrichtungen, die Durchführung von Einzel- und Gesellschaftsjagden bzw. Bewegungsjagden, das Bergen von Wild sowie die Wildversorgung. Häufig finden jagdliche Tätigkeiten unter teils schwierigen Gelände- und Witterungsbedingungen statt.

Um Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten – insbesondere von Beschäftigten, beauftragten Personen sowie Jagdhelferinnen und Jagdhelfern – zu gewährleisten, ist eine Gefährdungsbeurteilung sowie systematische Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen auch bei jagdlichen Tätigkeiten unverzichtbar.

Maßgebliche Grundlage hierfür ist neben dem staatlichen Arbeitsschutzrecht und speziellen Vorschriften (z. B. Waffengesetz) das autonome Regelwerk der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Die Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) 4.4 "Jagd" stellt den maßgeblichen Stand der Technik in Bezug auf jagdliche Tätigkeiten dar. Weitere von der SVLFG herausgegebene Broschüren und Informationen konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen und bieten praxisnahe Handlungsempfehlungen. DGUV und SVLFG arbeiten hier Hand in Hand, um Sicherheit und Gesundheit aller Akteure im Jagdwesen zu fördern.

Regelwerk