• Spritzgießmaschine

Themenfeld Spritzgießmaschinen

Das Themenfeld "Spritzgießmaschinen" ist seit 2022 Teil des neugegründeten Sachgebiets "Kunststoffindustrie" im DGUV-Fachbereich "Rohstoffe und Chemische Industrie" (DGUV: FB RCI - SG - Kunststoffindustrie).

Für Maschinenhersteller bleibt die Prüf- und Zertifizierungsstelle Holz und Metall weiterhin Ihr Ansprechpartner für das CE-Konformitätsbewertungsverfahren und die Durchführung von EG-Baumusterprüfungen.

Mit Spritzgießmaschinen werden komplexe Formteile aus Kunststoff und Gummi in unterschiedlichen Industriebereichen hergestellt, wobei die geschmolzene Formmasse unter hohem Druck und hoher Temperatur in das Werkzeug eingespritzt wird

Für Spritzgießmaschinen gibt es in der Industrie ein sehr weites Anwendungsfeld, typische Industriezweige sind die Automobilindustrie und deren Zulieferbetriebe, Herstellbetriebe im Bereich der Medizintechnik, der Elektrotechnik und Elektronik aber auch die verfahrenstechnische Industrie. Typisch für viele Anwendungen mit diesen Maschinen ist der hohe Automatisierungsgrad der Fertigung, da Zusatzfunktionen wie Sprühen des Werkzeuges und Entnahme der Formteile i.a. mit Handlinggeräten oder Robotern erfolgt.

Rechtliche Grundlagen: Spritzgießmaschinen

Spritzgießmaschinen werden im Rahmen der europäischen Gesetzgebung als besonders gefährliche Maschinen eingestuft und fallen somit unter den Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Unter der neuen Maschinenverordnung 2023/1230 fallen sie unter den Anhang I.

Für diese Maschinen sind in der Maschinenrichtlinie besondere Anforderungen für die Konformitätsbewertungsverfahren beschrieben, die u.a. auch die Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle vorsehen bzw. zwingend erforderlich machen, wenn diese Maschinen abweichend von den sicherheitstechnischen Anforderungen einer harmonisierten Norm gebaut werden.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spritzgießmaschinen sind in der DIN EN ISO 20430:2020 "Kunststoff- und Gummimaschinen – Spritzgießmaschinen – Sicherheitsanforderungen" formuliert. Diese löst die bislang gültige DIN EN 201:2009 gleichen Titels ab, die seit dem 15.04.2023 nicht mehr unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG harmonisiert ist.

Kontakt

Dr.-Ing. Tobias Speicher
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz
Tel.: +49 6131 802-15201