Elektromobilität - aber sicher!

grünes Auto mit Licht und Stromstecker

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Bild: lassedesignen, Fotolia.com

Mit der Entscheidung der Bundesregierung, den Straßenverkehr in den nächsten Jahren zu elektrifizieren, wurde eine technologische Entwicklung in Gang gesetzt, die weit über die Automobil- und Zulieferindustrie hinaus reicht. Damit ist auch die gesetzliche Unfallversicherung weit über den Automobilbau hinaus von der neuen Technologie tangiert. (PDF, 1,5 MB, nicht barrierefrei) Das hat eine Analyse der Unfallversicherung (PDF, 165 kB, nicht barrierefrei) ergeben.

Geht von Elektrofahrzeugen in Waschanlagen eine spezifische Gefahr für die Mitarbeiter aus? Kann ein Kfz-Mechaniker mit Herzschrittmacher ohne Risiko an Elektroautos arbeiten? Welche besonderen Vorkehrungen sind für den Transport und die Lagerung von Li-Ionen Batterien zu treffen? Was muss eine Stadtverwaltung beachten, wenn sie sich Elektrofahrzeuge anschaffen will? Das sind einige der Fragen, die mit steigenden Zulassungszahlen für Elektrofahrzeuge an die Unfallversicherung gerichtet werden. Eine Zusammenfassung der häufigsten Fragen und Antworten zur Sicherheit beim Umgang mit Elektrofahrzeugen (PDF, 482 kB, nicht barrierefrei) steht zum Download bereit.

Da die Unfallversicherung mit ihrem branchenübergreifenden wie branchenspezifischen Fachwissen und ihren Erfahrungen über die erforderlichen Kompetenzen in Sachen Sicherheit verfügen, ist die Automobilindustrie schon sehr frühzeitig an Experten für Arbeitssicherheit der Unfallversicherung herangetreten, um gemeinsam einheitliche Standards für die Qualifizierung der Mitarbeiter bei Entwicklung, Produktion und Wartung von E-Fahrzeugen festzulegen.

Inzwischen bieten zunehmend mehr Unfallversicherungsträger sowie bei der DGUV angesiedelte Fachbereiche konkrete Beratung sowie auf die unterschiedlichen Branchen zugeschnittene Handlungshilfen zum sicheren Umgang mit Elektrofahrzeugen an.

Veröffentlichungen der gesetzlichen Unfallversicherung zum sicheren Umgang mit Elektrofahrzeugen

1 Fachbereiche der DGUV

2 Unfallversicherungsträger