Die Konformitätsbewertungsverfahren nach MED

Darstellung der verschiedenen Prüfschritte

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Bild: DGUV Test

Die MED Zulassung von Schiffsausrüstung setzt sich aus zwei Modultypen zusammen (siehe Abbildung). Zunächst werden im Modul B die technischen Unterlagen und zusätzlichen Nachweise des Produktes bewertet und Muster des Produktes geprüft. Nach bestandener Prüfung ist die EG-Baumusterprüfbescheinigung bis zu fünf Jahre gültig. Bei Änderungen des Produktionsablaufs oder am Baumuster muss eine Nachprüfung stattfinden, um die Bescheinigung beizubehalten.

Im zweiten Schritt ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Modul D, E oder F zu durchlaufen.

  • Modul D (Qualitätssicherung Produktion): Dieses Modul ist geeignet, wenn mehrere MED-zulassungspflichtige Produkte eines Herstellers auf den Markt gebracht werden sollen.
  • Modul E (Qualitätssicherung Produkt): Dieses Modul kann verwendet werden, wenn ein Hersteller nur einen MED-zulassungspflichtigen Ausrüstungsgegenstand auf den Markt bringt. Beim Modul D und E wird die Produktionsstätte von der Notifizierten Stelle auditiert. Das Qualitätssicherungs-Zertifikat bleibt maximal drei Jahre gültig, wenn jährlich Überwachungsaudits durchgeführt werden. Die Audits sind vom Hersteller frühzeitig zu beantragen.
  • Modul F (Prüfung der Produkte): Beim Modul F findet eine Produktprüfung statt, weil nur eine begrenzte Anzahl produziert wird. Dabei finden die Prüfung und Erprobung entweder bei jedem einzelnen Produkt oder nach einer statistischen Methode an einheitlichen Losen statt.

Wird die Schiffsausrüstung in Einzelanfertigung oder in kleinen Mengen und nicht in Serie oder in Massenfertigung hergestellt, so kann das Konformitätsbewertungsverfahren in einer EG-Einzelprüfung bestehen (Modul G).

Weitere Informationen zu den Modul-abhängigen Konformitätsbewertungsverfahren finden Sie in der aktuellen Schiffsausrüstungsrichtlinie ().