Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG

Konformitätsbewertungsverfahren und Weg zur CE-Kennzeichnung

Grafik zum Weg zur CE-Kennzeichnung nach Outdoor-Richtlinie

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Der Weg zur CE-Kennzeichnung nach Outdoor-Richtlinie.
Bild: © DGUV Test

Vor dem Inverkehrbringen von Maschinen und Geräten, die unter die Outdoor-Richtlinie fallen, muss ein Hersteller einige Voraussetzungen beachten. Die Outdoor-Richtlinie sieht unterschiedliche Verfahren vor, je nachdem, ob das Produkt nur der Kennzeichnungspflicht unterliegt oder ob für das Produkt Grenzwerte für die Geräuschemission gelten (siehe Abbildung links, zum Vergrößern bitte anklicken).


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Muster der Angabe des garantierten Schallleistungspegels gemäß Anhang IV, Richtlinie 2000/14/EG.
Bild: Screenshot DGUV Test

Die CE-Kennzeichnung muss zusätzlich den garantierten Schallleistungspegel enthalten.


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