Wichtige Mitteilung zum Zahlungsverkehr

Für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr wurde eine einheitliche Regelung SEPA eingeführt. SEPA steht für Single Euro Payment Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und hat die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa zum Ziel.

Bankkunden in der EU müssen ab dem 01. Februar 2014 ausschließlich die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) verwenden.

Die IBAN ist je nach Land unterschiedlich lang (in Deutschland hat sie immer 22 Stellen, beginnt mit DE), und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Abbildung Überweisungsbeleg

Bankkunden finden die IBAN auf ihrem Kontoauszug oder können diese mit Hilfe des IBAN-Rechners () ermitteln bzw. prüfen.

Bei inländischen Überweisungen und Lastschriften muss bis Februar 2014 noch zusätzlich der BIC (Business Identifier Code), ein international standardisierter Bank-Code (vergleichbar mit der Bankleitzahl in Deutschland) angegeben werden. Auch dieser ist auf dem Kontoauszug zu finden oder kann mit Hilfe des IBAN-Rechners ermittelt werden. Bei grenzüberschreitenden Zahlungen muss der BIC noch bis Februar 2016 angegeben werden.

Es gibt Banken mit Besonderheiten. Hierzu gehören folgende Banken:

  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) (): Die apoBank hat ab dem 01.09.2008 die einheitliche BLZ 300 606 01 für alle apoBank-Filialen eingeführt. In der IBAN wird immer die einheitliche BLZ 300 606 01 der apoBank angegeben
  • Comdirect Bank, Commerzbank, Deutsche Bank und Norisbank: Bei diesen Banken bestehen die Kontonummern aus einer Stammnummer (Kundennummer) und einer 2-stelligen Unterkontonummer. In der IBAN besteht die Kontonummer aus Stammnummer und Unterkontonummer.
Im Zuge der Einführung von SEPA wurden die zum IK gespeicherten Bankverbindungen automatisch auf BIC und IBAN umgestellt. In Einzelfällen, bei denen eine automatisierte Umstellung nicht möglich ist, erfolgt eine Kontaktaufnahme der ARGE•IK mit dem Vertragspartner.

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