Arbeitsgebiet Hafenarbeit

Das Arbeitsgebiet Hafenarbeit umfasst die Arbeiten, die in den Anlagen und Terminals von See- und Binnenhäfen durchgeführt werden. Zur Hafenarbeit gehört zunächst die Be- und Entladung von Schiffen, wobei die damit verbundenen Arbeiten an Bord wie auch im Landbereich ausgeübt werden. Hierzu gehören auch Vorbereitungsarbeiten, wie das Einrichten von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen, das Stellen (Herrichten) der Lastaufnahmeeinrichtungen, die Durchführung und Erhaltung von Sicherungsmaßnahmen sowie Abwicklungsarbeiten, wie das Zählen und Messen der Ladung (Taillieren) sowie Lasch- und Pallarbeiten zum Zwecke der Ladungssicherung. Weiterhin gehören zur Hafenarbeit die dafür erforderlichen Umschlag- und Lagerarbeiten, der innerbetriebliche Transport sowie die Bereitstellung von Gütern zur weiteren Beförderung.

Zur Durchführung der Hafenarbeit kommen vielfach Hafenumschlaggeräte zum Einsatz. Dies sind z.B. Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Van Carrier, Reach Stacker, Zugmaschinen oder Baumaschinen wie Radlader, Raupen und Stetigförderer. Als Hebeeinrichtungen werden vornehmlich Ausleger-Drehkrane, Container-Krane, Brückenkrane sowie bordeigene Krane eingesetzt.

Vorbereitungs- und Lagerarbeiten sowie der Umschlag bei der Be- und Entladung der Transportfahrzeuge für Wasser, Schiene und Straße erfordern von den Hafenunternehmen vielfältige Kenntnisse, um u.a. wirksame Maßnahmen umzusetzen, die der Abwehr von Gefahren dienen, welche z.B. durch den Betrieb der Hafenumschlaggeräte oder den Bewegungen der Güter und der Transportfahrzeuge entstehen können. Unternehmen und ihre Beschäftigten, die mit der Hafenarbeit betraut sind, finden Unterstützung seitens der Berufsgenossenschaft hinsichtlich hafenspezifischer Beratung, Information und Ausbildung. Diese beziehen sich auf innovative und bewährte Arbeitsverfahren und Technologien, Auslegung der Vorschriften und den Stand der Technik zur Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Weitere Informationen sind auf der Online-Plattform Kompendium Arbeitsschutz der BGHW zu finden.

Ansprechperson

André Stück
Telefon: +49 40 30613 2761