Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen

nach Anhang IV Maschinenrichtlinie

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Kontrollgraph
Bild: IFA

Seit dem 29. Dezember 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anzuwenden. Eine der damit verbundenen Änderungen betrifft "Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen". Sie sind nun im Anhang IV der Richtlinie genannt, ohne dass jedoch eine Präzisierung dieser Produktgruppe gegeben ist. Durch die Nennung im Anhang IV der Maschinenrichtlinie gelten erhöhte Anforderungen an das Konformitätsbewertungsverfahren zur Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen.

Als Definition von Logikeinheiten mit Sicherheitsfunktionen stellt das IFA einen Beitrag zum Download zur Verfügung und nimmt eine Zuordnung der in Maschinensteuerungen häufig eingesetzten Bauteile vor. Zu den betroffenen Produkten gehören u. a. Sicherheits-SPS (Speicherprogrammierbare Steuerungen), Antriebssteuerungen mit integrierten Sicherheitsfunktionen, Sicherheitsschaltgeräte und alle Bauteile, für die der Hersteller Kategorie, Performance Level oder Safety Integrity Level angibt. Die Einordnung eines Bauteils als "Logikeinheit für Sicherheitsfunktionen" stellt eine Einschätzung des IFA dar, die mit weiteren berufsgenossenschaftlichen Prüfstellen abgestimmt ist. Für die Richtigkeit wird keine Gewährleistung übernommen.


Download

Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen(Kennzahl 300050). In: IFA-Handbuch Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Lfg. 1/2015. Hrsg.: Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA), Sankt Augustin 2010

Ansprechpartner

Christian Werner, M.Sc.

Unfallprävention: Digitalisierung - Technologien

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