Signalhörbarkeit beim Tragen von Gehörschutz

Grafik: Auto mit Gehörschutz vor Lärmeinwirkung

Für Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr gelten spezielle Anforderungen an Gehörschutz
Bild: HVBG (Ausschnitt aus Titelbild des BIA-Reports 5/97)

An Arbeitsplätzen kann es erforderlich sein, bei der Verwendung von Gehörschutz Signale aus der Arbeitsumgebung zu hören. Wesentliche Aspekte bei der Auswahl eines hierfür geeigneten Gehörschutzes sind die Hörbarkeit von Warnsignalen und informationshaltigen Arbeitsgeräuschen sowie die Sprachverständlichkeit am Arbeitsplatz. Als Hilfe zur Auswahl enthält die IFA-Positivliste (Liste aller dem IFA gemeldeten Gehörschützer mit EG/EU-Baumusterprüfbescheinigung) Zusatzkennzeichen zur Signalhörbarkeit. Die Kennzeichen ermittelt das IFA aus den Mittelwerten der Schalldämmung, die bei der Baumusterprüfung der Gehörschützer gemessen wurde.

Die Kennzeichen haben folgenden Hintergrund:

  • W: Die Prüfkriterien "Warnsignalhören allgemein“", "informationshaltige Geräusche" und "Sprachverständlichkeit" sind erfüllt. Die mittlere Steigung der Mittelwerte für die Oktavschalldämmung beträgt maximal 3,6 dB/Oktave.
  • X: Extrem flachdämmender Gehörschutz. Er ist für Personen mit Hörminderung geeignet und kann auch für Musiker geeignet sein. Die mittlere Steigung der Mittelwerte für die Oktavschalldämmung beträgt maximal 2 dB/Oktave. Flachdämmend bedeutet, dass die Schalldämmung von tiefen zu hohen Frequenzen hin nur wenig ansteigt. Je größer der Unterschied der Dämmung in den verschiedenen Frequenzbereichen ist, umso stärker wird der Höreindruck im Vergleich zum ungeschützten Ohr verändert. Dies kann bei anspruchsvollen Höraufgaben wie dem Erkennen von Signalen oder für spezielle Personengruppen wie Musiker zu Problemen führen. Daher sollte in diesen Fällen ein Gehörschützer mit einem frequenzunabhängigen Dämmwertverlauf gewählt werden (Kennzeichen W oder besser Kennzeichen X).
  • S: Signalhören im Gleisoberbau ist möglich.
  • V: Signalhören für Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr ist möglich.
  • E1, E2 und E3: Signalhören für Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer im Eisenbahnbetrieb ist in folgenden Qualitäten möglich: E1 = sehr gut geeignet, E2 = gut geeignet, E3 = bedingt geeignet.

Die Kennzeichen W und X berücksichtigen nur die Schalldämmwerte der Gehörschützer. Derartig gekennzeichnete Gehörschützer sind daher für die meisten Arbeitsplätze geeignet. In die drei anderen Kennzeichen S, V und Ex (x = 1 bis 3) gehen auch die Spektren von Signalen und Störgeräuschen an den jeweils genannten speziellen Arbeitsplätzen ein. Für diese drei Arbeitsbereiche bestehen in Deutschland besondere Anforderungen der Aufsichtsbehörden an die Signalhörbarkeit beim Verwenden von Gehörschützern. Diese Anforderungen werden eingehalten, wenn ein entsprechend gekennzeichneter Gehörschutz ausgewählt wird und durch eine individuelle Hörprobe die Eignung am Arbeitsplatz nachgewiesen werden kann. Verfahren für die Hörprobe finden sich in den Schriften der Unfallversicherungsträger zu den verschiedenen Arbeitsbereichen.

Zur Signalhörbarkeit hat das IFA eine Reihe von Veröffentlichungen publiziert. Sie sind in einer Übersicht (PDF, 66 kB, nicht barrierefrei) zusammengestellt, in der Links auf die Kurzfassungen und teilweise auch auf die Volltexte enthalten sind.

Eine Positivliste der für den Einsatz im Eisenbahnbetrieb (Triebfahrzeugführer und Lokrangierführer) geeigneten Gehörschützern mit Kennzeichen Ex kann heruntergeladen werden.

Mit einer Webanwendung kann man für einen Gehörschützer die Wahrnehmbarkeit von Warnsignalen (Kennzeichen W, X, S, V und Ex aus der IFA-Positivliste) prognostizieren. Als Basis dienen die Schalldämmwerte aus der Baumusterprüfung des Gehörschützers.


Prognoserechner

Kontakt:

Dr. rer. nat. Martin Liedtke

Arbeitsgestaltung, Physikalische Einwirkungen

Tel: +49 30 13001-3400
Fax: +49 30 13001-38001


Dr. rer. nat. Sandra Dantscher

Arbeitsgestaltung, Physikalische Einwirkungen

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