Cobalt

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CAS-Nummer: 7440-48-4 (Cobalt)

Aufnahmeweg(e): inhalativ, Cobaltverbindungen sind z.T. hautresorptiv


  • Einstufung nach CLP-Verordnung

    Cobalt:

    Karzinogenität 1B; H350
    Keimzellmutagenität 2; H341
    Reproduktionstoxizität 1B; H360F
    Sensibilisierung der Haut 1; H317
    Sensibilisierung der Atemwege 1; H334
    Gewässergefährdend (chronisch) 4; H413

    zur weiteren Bewertung siehe Stoffdatenblatt in der GESTIS-Stoffdatenbank

    Cobaltverbindungen:

    Die einzelnen Cobaltverbindungen sind unterschiedlich eingestuft.
    zur weiteren Bewertung siehe GESTIS-Stoffdatenbank

  • Verbindliche Beurteilungsmaßstäbe für die inhalative Exposition nach TRGS 910

    Akzeptanzkonzentration: 0,5 µg/m3* (A)
    Toleranzkonzentration: 5,0 µg/m3* (A) Überschreitungsfaktor 8

    * Gültig für Cobalt und Cobaltverbindungen, die als Krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind. Die Konzentrationen beziehen sich auf den Elementgehalt von Cobalt.

    (A) Alveolengängige Fraktion

    zur Ableitung siehe Begründungspapier zur Exposition-Risiko-Beziehung für Cobalt-Metall und anorganische Cobalt-Verbindungen des Ausschusses für Gefahrstoffe

  • Stoffspezifische Äquivalenzwerte im biologischen Material zur Akzeptanz- und Toleranzkonzentration nach TRGS 910

    Es wurden keine stoffspezifischen Äquivalenzwerte festgelegt.

    Zu bestehenden Expositionsäquivalenten der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK-Kommission) siehe aktuelle MAK- und BAT-Werte-Liste.

  • Biologische Grenzwerte

    Zurzeit gibt es für diesen Stoff keinen Biologischen Grenzwert nach TRGS 903.

    Für Cobalt existiert ein Biologischer Leitwert (BLW) von 35 µg/L im Urin sowie ein Biologischer Arbeitsstoff-Referenzwert (BAR) von 1,5 µg/L im Urin.

    Für weitere Infos siehe aktuelle MAK- und BAT-Werte-Liste.

  • Sonstige Beurteilungsmaßstäbe (Innenraumrichtwerte, Außenluftkonzentrationen)

    Es sind keine sonstigen Beurteilungsmaßstäbe bekannt.

  • Berufskrankheit(en)

    BK-Nr. 4107: Erkrankungen an Lungenfibrose durch Metallstäube bei der Herstellung oder Verarbeitung von Hartmetallen

    • Lungenfibrose

    Für weitere Infos siehe Merkblatt zur BK 4107 des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit.

  • Betroffene Tätigkeiten / Arbeitsbereiche
    • Mahlen und Mischen von Ausgangsstoffen, z. B. Carbiden
    • In der Galvanik und beim metallischen Verhüttungsprozess in Sinteröfen, d. h. beim Reduzieren, Karburieren, Vorsintern und Fertigsintern der Ausgangsstoffe oder Zwischenprodukte
    • Bei der Herstellung und Verwendung von Chemikalien, Hartmetallen, Magneten, Nichteisen-Legierungen, Sinterlegierungen und anderen hitze- und korrosionsbeständigen Legierungen und Teilen, anorganischen Pigmenten, Farben, Glas, Keramik und bei der Batterieherstellung sowie beim thermischen Spritzen.
    • Bei der Herstellung von Kunststoffen und Dentallegierungen
    • Beim Drehen, Bohren, Sägen und Schleifen der vorgesinterten Teile
    • Bei der Feinbearbeitung, z. B. beim Schleifen mittels Diamant- oder Korundscheiben des fertiggesinterten Materials sowie bei der Nachbearbeitung von Schneidwerkzeugen
    • Beim Schweißen
    • In der Katalysatorindustrie
  • Messverfahren

    IFA Arbeitsmappe Kennzahl 7808

    DGUV Information 213-515 Verfahren 04

    Die genannten Verfahren sind als geeignete Messverfahren gemäß Ausschuss für Gefahrstoffe gelistet (s. AGS-Liste geeigneter Messverfahren).

  • Expositionsdaten

    In der IFA-Expositionsdatenbank MEGA sind für den Datenzeitraum 2011 bis 2020 insgesamt 2 164 Arbeitsplatzmesswerte mit Expositionsbezug (Schichtmittelwerte, tätigkeitsbezogene Werte oder Kurzzeitwerte) bei üblichen betrieblichen Situationen zu Cobaltverbindungen in der alveolengängigen Staubfraktion (A-Fraktion) dokumentiert. Zur Beurteilung werden die Akzeptanzkonzentration und die Toleranzkonzentration nach dem Konzept der Expositions-Risiko-Beziehung - Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 - herangezogen.

    Verteilung der Messwerte auf die Risikobereiche
    hohes Risiko 5,2 % > 5,0 μg/m3
    mittleres Risiko 15,8 % > 0,5 bis 5,0 μg/m3
    niedriges Risiko 79 % ≤ 0,5 μg/m3

    für ausführliche Informationen siehe Expositionsdaten zu Cobalt (PDF, 118 kB, nicht barrierefrei)

    Weitere Expositionsdaten zu Cobalt und Cobaltverbindungen siehe Publikationen basierend auf der IFA-Expositionsdatenbank MEGA.

  • Schutzmaßnahmen (z. B. stoffspezifische TRGS)

    TRGS 561 Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen

  • Weitergehende Hinweise

    Arbeitgebende müssen ein Expositionsverzeichnis nach §14 Absatz 3 GefStoffV führen, wenn ihre Beschäftigten während ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B exponiert sind. Das Expositionsverzeichnis kann in der ZED erstellt und gepflegt werden.

Weitere Informationen

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)

Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 'Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen'

Begründungspapier zur Exposition-Risiko-Beziehung für Cobalt-Metall und anorganische Cobalt-Verbindungen des Ausschusses für Gefahrstoffe

Merkblatt zur BK 4107

MAK- und BAT-Werte-Liste

IFA Arbeitsmappe Kennzahl 7808

DGUV Information 213-515 Verfahren 04

AGS-Liste geeigneter Messverfahren

Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 561 'Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen'

Ansprechperson

Dipl.-Chem. Katrin Pitzke

Chemische und biologische Einwirkungen

Tel: +49 30 13001-3200
Fax: +49 30 13001-38001