Normen und Richtlinien zu Arbeitsplatzlärm

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Neben den rechtlichen Vorgaben und dem Technischen Regelwerk zum Lärm am Arbeitsplatz sind auch einige Richtlinien und Normen zur Ermittlung der Gefährdung der Beschäftigten durch Lärm besonders wichtig.

Beispielsweise ist die raumakustische Beurteilung von Arbeitsräumen nicht nur nach den Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbSchV und für Arbeitsstätten möglich. Hier bildet die Norm DIN 18041 den aktuellen Stand der Technik ab. Die raumakustische Gestaltung nach Vorgabe dieser Norm kann auch mithilfe des IFA-Raumakustikrechners exemplarisch dargestellt werden.

Für die Exposition gegenüber Lärm gilt: Während sich der Lärmexpositionspegel auf gehörgefährdende (aurale) Lärmwirkungen bezieht, wird die nicht innenohrschädigende (extra-aurale) Lärmwirkung mithilfe des Beurteilungspegels dargestellt.


  • Ermittlung des Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz (DIN EN ISO 9612)

    Durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die dort festgelegten Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen sehen sich viele Betriebe veranlasst, ergänzende Lärmmessungen an ihren Arbeitsplätzen durchzuführen. Als Kennwert zur Beurteilung der Lärmsituation ist dabei der Lärmexpositionspegel nach DIN EN ISO 9612:2009-09 zu bestimmen.

    Die Durchführung von Messungen nach DIN EN ISO 9612 ist im Lärmschutz-Arbeitsblatt IFA-LSA 01-400 "Beurteilung der Lärmexposition nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung" genauer beschrieben. Darin werden u. a. die unterschiedlichen Messstrategien einander gegenübergestellt:

    • tätigkeitsbezogene Messungen (Strategie 1),
    • berufsbildbezogene Messungen (Strategie 2) und
    • Ganztags-Messungen (Strategie 3).

    Um die Durchführung der Messungen zu erleichtern und mögliche Fehler zu vermeiden, lassen sich Musterprotokolle wie Checklisten Schritt für Schritt abarbeiten.

    Zur Berechnung des Lärmexpositionspegels aus den Messwerten LAeq für einzelne Tätigkeiten (Teilzeiten) innerhalb eines repräsentativen Arbeitstages oder einer Arbeitswoche steht der IFA-Lärmexpositionsrechner als Webanwendung zur Verfügung.

    Das Deutsche Institut für Normung bietet dem Anwender der DIN EN ISO 9612 ein Tabellen-Kalkulationsprogramm an, das zusammen mit der Überarbeitung der ISO 9612 entwickelt wurde. Damit lassen sich die Lärmexpositionspegel nach den drei in der Norm beschriebenen Strategien bestimmen und zugleich die zugehörigen Messunsicherheiten berechnen. Die sachgerechte Anwendung dieses Programms setzt die Kenntnis von Festlegungen in der DIN EN ISO 9612:2009-09 voraus.

  • Ermittlung des Beurteilungspegels am Arbeitsplatz (DIN 45645-2)

    Während in den Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbSchV (TRLV Lärm) und der DIN EN ISO 9612 vom Tages-Lärmexpositionspegel gesprochen wird, bildet in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.7 "Lärm" und in DIN 45645-2:2012-09 die nicht energieäquivalente Größe "Beurteilungspegel" das Bewertungskriterium. Der Beurteilungspegel soll die Lästigkeit und Störwirkung von Geräuschen am Arbeitsplatz beschreiben. Denn auch unterhalb der Gehörgefährdung – sogar ab 30 dB(A) – können extra-aurale Lärmwirkungen auftreten (vgl. DGUV Informationsblatt "Lärm-Stress am Arbeitsplatz" (PDF, 382 kB, nicht barrierefrei) ). Diese finden Berücksichtigung innerhalb der ASR A3.7.

    Eine angemessene Methode zur objektiven Erfassung der Lästigkeit und Störwirkung von Geräuschen am Arbeitsplatz bietet die Ermittlung des Beurteilungspegels Lr nach DIN 45645-2:2012-09. Darin enthalten sind eine Arbeitsplatzanalyse, die Durchführung der Messung, die Bestimmung der Zuschläge und der Umgang mit Messunsicherheiten. Der Beurteilungspegel wird aus dem äquivalenten A-bewerteten Schalldruckpegel mit Zuschlägen für die Impulshaltigkeit KI und für die Ton- und Informationshaltigkeit KT gebildet. Die Summe beider Zuschläge darf 6 dB nicht überschreiten.

  • Raumakustische Anforderungen an Arbeitsräume (DIN 18041)

    Die verbindlichen Vorgaben der TRLV Lärm und der ASR A3.7 bilden für die jeweilige Nutzungsart des Arbeitsplatzes grundlegende Voraussetzungen für eine gute Raumakustik. Eine weitergehende Betrachtung der Raumakustik kann jedoch sowohl Beschäftigten als auch Arbeitgebern nützlich sein. Wird die Schallausbreitung in einem Raum seiner Nutzungsart gerecht, so kann damit auch die Belastung der Beschäftigten verringert und deren Zufriedenheit und Produktivität gesteigert werden.

    Mit dem durch DIN 18041:2016-03 abgebildeten Stand der Technik werden Räume in zwei Anwendungsarten unterschieden:

    • Räume der Gruppe A: Hörsamkeit über mittlere und große Entfernungen
    • Räume der Gruppe B: Hörsamkeit über geringe Entfernungen.

    Die Hörsamkeit beschreibt dabei die "Eignung eines Raumes für bestimmte Schalldarbietungen". Räume der Gruppe A lassen sich mithilfe des IFA-Raumakustikrechners abbilden. Dies sind u. a. Klassenzimmer in Schulen und Gruppenräume in Kindertagesstätten, aber auch z. B. Seminarräume, Hörsäle sowie Sport- und Schwimmhallen. Zu Räumen der Gruppe B gehören beispielsweise Büros, Speiseräume und Kantinen.

    Spezielle Anforderungen an Mehrpersonenbüros, Callcenter und Großraumbüros stellen die ASR A3.7, die Messnorm DIN EN ISO 3382-3 und die Beurteilungsrichtlinie VDI 2569.

  • Ermittlung der Lärmexposition im Beisein von Ultraschall (VDI 3766)

    Liegt am Arbeitsplatz eine Belastung durch luftgeleiteten Ultraschall vor, können die Technischen Regeln zur LärmVibrationsArbSchV nicht mehr zur Ermittlung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz herangezogen werden: Der Zuständigkeitsbereich der TRLV erstreckt sich auf Frequenzen zwischen 16 Hz und 16 kHz. Liegen auch höhere Frequenzen am Arbeitsplatz vor, sollte das in der Richtlinie VDI 3766 beschriebene Verfahren zur Messung und Beurteilung der Schallexposition verwendet werden.

    Dieses angepasste Messverfahren berücksichtigt die Besonderheiten von hochfrequentem Schall. Um eine unkontrollierte Wechselwirkung des Ultraschalls mit dem Messgerät zu vermeiden, wird zur Bewertung des Hörschallanteils zusätzlich die Frequenzbewertung "U" verwendet, die den Ultraschallanteil scharf aus dem Signal abschneidet. Die Richtlinie VDI 3766 gibt drei am Arbeitsplatz einzuhaltende Richtwerte an, jeweils einen für den AU-bewerteten Tages-Lärmexpositionspegel, den Z-bewerteten Spitzenschalldruckpegel und den maximalen Terzpegel des 20-kHz-Terzbandes. Die AU-Bewertung beinhaltet sowohl die an das menschliche Gehörempfinden angepasste A-Bewertung sowie die oben beschriebene U-Bewertung, die den Ultraschallanteil aus dem Messsignal entfernt. Die Z-Bewertung (Z wie"zero") zeichnet sich durch einen linearen Verlauf aus.

  • Beurteilung von Lärm hinsichtlich der Gehörgefährdung (VDI 2058 Blatt 2)

    Die Richtlinie VDI 2058 Blatt 2 behandelt die Gehörgefährdung durch verschiedene Arten kurz- und langfristiger Lärmeinwirkung. Dabei geht sie neben Schall im Hörfrequenzbereich auch auf den Infraschall und den Ultraschall ein. Zu den Informationen über die reine Gehörgefährdung kommen präventive Aspekte zur Verhütung von Hörminderungen und Gehörschäden durch Lärm hinzu.

Normen und Richtlinien

DIN EN ISO 9612:2009-09, Akustik - Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz - Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 (Ingenieurverfahren). Beuth, Berlin 2009

DIN 45645-2:2012-09, Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen - Teil 2: Ermittlung des Beurteilungspegels am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten unterhalb des Pegelbereiches der Gehörgefährdung. Beuth, Berlin 2012

DIN 18041:2016-03, Hörsamkeit in Räumen - Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung. Beuth, Berlin 2016

VDI 3766:2012-09, Ultraschall - Arbeitsplatz - Messung, Bewertung, Beurteilung und Minderung. Beuth, Berlin, 2012

VDI 2058 Blatt 2:2020-08, Beurteilung von Lärm hinsichtlich Gehörgefährdung. Beuth, Berlin, 2020

Praxishilfen

Kontakt

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Arbeitsgestaltung, Physikalische Einwirkungen

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Dr. rer. nat. Andrea Wolff

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