Laserdrucker und Laserkopierer

Drucker in der Prüfkammer

Prüfung eines Druckers
Bild: IFA

Bürogeräte mit Druckfunktion wie Laserdrucker und -kopierer sind aus dem modernen Büroalltag und aus vielen Haushalten nicht mehr wegzudenken. Millionen Menschen benutzen sie täglich. Immer wieder wurde und wird in den Medien über mögliche Gesundheitsgefahren aufgrund einer vermeintlichen Exposition gegenüber Tonerstaub beim Betrieb von Laserdruckern berichtet, was manche verunsichert. Diverse Studien zeigen jedoch, dass Laserdrucker und -kopierer keine relevanten Mengen an Stäuben und Gasen freisetzen.

Für den Umweltschutz und zur Sicherheit der anwendenden Personen entwickelte die Jury Umweltzeichen die Vergabegrundlage RAL UZ 171 für Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker, Kopierer, Multifunktionsgeräte). Danach werden neben allgemeinen Anforderungen z. B. an eine recyclinggerechte Konstruktion und an den Stromverbrauch sowie stoffbezogenen Anforderungen an die Toner insbesondere auch die Gerätemissionen geprüft. Dazu werden die Geräte unter definierten Bedingungen in Prüfkammern betrieben und die dabei freiwerdenden Mengen von Staub, ultrafeinen Partikeln, Ozon, flüchtigen organischen Stoffen sowie von Benzol und Styrol gemessen. Zur Beurteilung der Messergebnisse dienen die in der Vergabegrundlage festgelegten Prüfanforderungen, die auf aktuellen Umwelt- und Innenraumrichtwerten basieren. Diese liegen weit unter den gültigen Arbeitsplatzgrenzwerten.

Unter den Prüfbedingungen verwendet man nur die speziell für das betreffende Gerät vorgesehenen Toner und Papiere. In der Praxis werden die Geräte jedoch oft mit Tonern von produktfremden Firmen und Recyclingtonerkartuschen betrieben, die nicht zusammen mit dem eingesetzten Gerät getestet worden sind. Als Qualitäts- und Vergleichskriterium für Toner entwickelte das IFA den Prüfgrundsatz GS-IFA-G03, in dem strenge Anforderungen an die Inhaltsstoffe in Tonern wie Metalle, flüchtige organische Verbindungen sowie an die Partikelgrößen festgelegt sind. Toner, die die Prüfkriterien nachweislich erfüllen, dürfen das DGUV Test-Zeichen mit dem Zusatz "schadstoffgeprüft" für Tonerpulver tragen.

Auch das Papier beeinflusst die Gefahrstoffemissionen eines Laserdruckers bzw. -kopierers. In den Geräten wird es - konstruktionsbedingt - kurzzeitig auf etwa 150 bis 200 °C aufgeheizt, was zu Stofffreisetzungen führen kann. Die Vergabegrundlage RAL UZ 14 für das Umweltzeichen Blauer Engel für Recyclingpapier bezieht sich neben zahlreichen Umweltaspekten auch auf das Potenzial zur Emission flüchtiger organischer Verbindungen, sofern das untersuchte Papier zum Bedrucken mittels elektrofotografischer Drucker oder Kopierer bestimmt ist ("Kopierpapier").

Forschungsprojekte:

  • FF-FP0294A "Untersuchung möglicher gesundheitlicher Gefährdungen durch Drucker- und Kopiereremissionen, Teilvorhaben LMU: Exposition von Probanden in einer Klimakammer"
  • FF-FP0294B "Untersuchung möglicher gesundheitlicher Gefährdungen durch Drucker- und Kopiereremissionen, Teilvorhaben BAM: Charakterisierung der Emissionen in einer Versuchskammer"
  • IFA3133"Emissionen aus Tintenstrahldruckern mit Druckgeschwindigkeiten von mehr als 30 Seiten/Minute"

Weitere Informationen

Ansprechpartner:

Saskia Schlatter

Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen

Tel: +49 30 13001-3340
Fax: +49 30 13001-38001